Flugausfall: Entschädigung in wenigen Schritten sichern!
ohne Kostenrisiko
in 2 Minuten erledigt
Das sollten Sie bei Flugausfall tun!
Wenn die Fluglinie Ihren Flug streicht, cancelt oder annulliert, müssen Sie darüber schriftlich informiert werden. Werden Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug von der Flugstreichung informiert, kann ein Anspruch auf Entschädigung (bis zu 600 € nach EU-VO) bestehen. Meist wird Ihnen ein Ersatzflug angeboten, oder die Möglichkeit den Flug selbst umzubuchen. Wenn Sie wegen der Annullierung gar nicht fliegen wollen, können Sie alternativ zur Ersatzbeförderung die Erstattung der Ticketkosten fordern.
Den angebotenen Flug annehmen
Der von der Fluglinie neu angebotene Flug ist die in der EU-VO vorgeschriebene Ersatzbeförderung. Zusätzlich können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Bis zu 600 €, je nachdem wann Sie informiert wurden und wie lange die Flugstrecke ist.
Die Ersatzbeförderung ablehnen
Der angebotene Flug kommt für Sie wegen unzumutbaren Flugzeiten nicht in Frage und Sie wollen selbst einen neuen Flug buchen. Vorsicht! Kontaktieren Sie die Fluglinie und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.
Die Reise nicht mehr antreten
Gerade bei Kurztrips oder Dienstreisen ist ein Ersatzflug einige Tage später oft nicht erwünscht. Sie können die Erstattung der Ticketkosten verlangen und zusätzlich auch den Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € prüfen lassen.
Bei Flugausfall Geld zurück holen!
Die Fluglinie ignoriert Sie und reagiert auf kein Schreiben? Sparen Sie Zeit und Nerven! Flug online in wenigen Minuten eingeben, dann übernehmen die FairPlane Vertragsanwälte die Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Wann wurden Sie über die Änderung der Flugzeit informiert?
Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann Sie von der Annullierung informiert worden sind. Die Fluggesellschaft muss Ihnen deutlich mitteilen (SMS, E-Mail) dass Ihr Flug annulliert wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung sowie Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung kann bestehen, je nachdem wann die Information erfolgt ist.
0-7 Tage
vor Abflug informiert
Hebt Ihr Ersatzflug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).
8-14 Tage
vor Abflug informiert
Anspruch auf eine Ausgleichsleistung (Entschädigung) haben Sie, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).
Mehr als 14 Tage
vor Abflug informiert
Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung des Fluges informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Sie können die Ticketkosten zurückfordern oder einen angebotenen Ersatzflug annehmen.
Das sind Ihre Rechte bei Flugausfall
Alternative Beförderung oder Ticketkostenersatz
Die Fluglinie muss Ihnen einen Ersatzflug zum frühest möglichen Zeitpunkt anbieten. Wenn Sie keinen Ersatzflug wollen, müssen Ihre Ticketkosten erstattet werden. Die EU-VO sieht dafür eine Frist von sieben Tagen vor. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Entschädigungszahlung bestehen, er hängt davon ab wann Sie über die Annullierung informiert worden sind.
Betreuungsleistung während der Wartezeit
Ab einer Wartezeit von 2 Stunden muss die Fluglinie für Getränke und Mahlzeiten sorgen. Wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet muss die Airline auch Hotel und eine Beförderung vom und zum Flughafen organisieren. Passiert das nicht, können Sie sich selbst versorgen. Wählen Sie mittelpreisiges Essen und Hotel, bewahren Sie alle Rechnungen auf, um diese Kosten von der Airline zurückzufordern.
Entschädigung bei Flugausfall: So viel steht Ihnen zu!
Zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder der Ticketerstattung kann auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in der Höhe von bis zu 600 € bestehen. Die Ausgleichszahlung bei Flugausfall richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom Ticketpreis.
So kommen Sie zur Flugausfall Entschädigung
Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle betroffenen Reisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!
Sie können Ihre Entschädigung rückwirkend einfordern
Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem, also österreichischem Recht. Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht. Prüfen Sie Ihre problematischen Flüge der letzten Jahre einfach online.
Ihre Rechte bei Flugausfall wegen Streik
Information direkt von der Fluglinie verlangen
Sobald Sie Bedenken haben, dass ihr Flug wegen Streik nicht planmäßig stattfindet, sollten Sie sofort die Fluglinie kontaktieren und eine Bestätigung verlangen. Die Fluglinie ist verpflichtet Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu senden. Schließlich wurde der ursprünglich geplante Flug geändert und Sie müssen die Reise neu planen. Bereits ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss Ihnen die Fluglinie Betreuungsleistungen anbieten.
Ersatzflug bei Streik
Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.
Ticketkosten zurück bei Streik
Wird der Flug wegen Streik annulliert, kann man zwischen Ersatzbeförderung oderTicketkosten Rückerstattung wählen. Die Ticketkosten müssen innerhalb von 7 Tagen an den Passagier ohne Abzüge zurück gezahlt werden.
Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen.
Selbst neuen Flug bei Streik buchen
Wenn Sie sich selbst einen anderen Flug oder einen alternativen Transport (Bus, Bahn oder Mietwagen) organisieren, bleiben Sie vielleicht auf den Kosten sitzen, wenn Ihr Flug dann doch planmäßig stattfindet. Stimmen Sie sich mit der Fluglinie ab – sie muss Ihnen einen alternativen Transport anbieten, oder die Ticketkosten zurückerstatten. Wenn die Fluglinie ausdrücklich bestätigt, dass Sie den neuen Flug selbst buchen sollen, lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
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Häufig gestellte Fragen
zum Thema Flugausfall und Flugannullierung
Ich hatte einen Flugausfall mit dieser Airline
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