19 Klauseln der allgemeinen Beförderungsbedingungen von Laudamotion sind gesetzwidrig!
Laudamotion ist bei FairPlane als eines der „schwarzen Schafe“ in der Luftfahrtbranche bekannt. Im Detail ging es um ein Verbot für das Abtreten von Ansprüchen, zwingende Formvorschriften für das Einbringen von Beschwerden und Änderungen der Flugzeiten, und das Beschneiden von allgemeinen Rechten von Verbrauchern. Einseitiges Ändern der Flugzeiten seitens der Airline sind gerade in Covid Zeiten noch kritischer zu bemängeln.
Das OLG Wien hat nun 19 Klauseln der allemeinen Beförderungsbedingungen nach einer Klage des VKI gekippt! Großartig!