Seit dem 13. Mai 2021 müssen Wiedereinreisende nach Deutschland einen negativen Corona Test vorweisen können. Ist der Test negativ, ist man vollständig genesen, oder bereits vollständig geimpft, ist keine Quarantäne notwendig.
Reist man aus einem Hochrisikogebiet wieder ein, ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Allerdings kann man sich nach fünf Tagen frei testet lassen.
Anders verhält es sich aber, wenn man aus einem Virusvariantengebiet (Mutationsgebiet) wieder nach Deutschland einreist: Hier muss man sich, auch wenn die „drei G´s“ vorliegen (getestet, geimpft oder genesen) in 14-tägige Quarantäne begeben. Ein aus Brasilien nach Deutschland eingereistes Ehepaar aus Neuss musste sich trotz vollständiger Impfung in 14-tägige Quarantäne begeben.
Ein vom Ehepaar eingebrachter Eilantrag auf Aufhebung der Quarantäne wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgehoben.VG Düsseldorf lehnt Eilantrag ab. Die Absonderung, auch von bereits vollständig geimpften Personen ist nicht unverhältnismäßig. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist vorrangig.
Als Virusvariantengebiete sind unter anderem auch diese Länder (Stand 21.06.2021) derzeit eingestuft: Indien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Südafrika.
Reisen innerhalb Europas sind bereits ohne Quarantäne bei der Rückkehr möglich. Bei Fernreisen ist eine Lockerung der Bestimmungen noch nicht absehbar, besonders im Zusammenhang mit Virusmutationen.