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Achtung! Storno Falle bei Lufthansa!!!

Passagierrechte im Sinkflug!

Die Omikron Welle führt zu zahlreichen Flugstreichungen, die Flugpläne werden ausgedünnt.

Viele Passagiere, die ein Ticket bei Lufthansa gebucht haben, erhielten in den letzten Tagen eine E-Mail zu geänderten Flugzeiten ihres Fluges.

In dieser „Service“ E- Mail wird der Fluggast informiert, dass sich die Flugzeit geändert hat. Dann bekommt der Verbraucher drei Auswahlmöglichkeiten:

Ich akzeptiere die geänderte Buchung, Ich möchte mein Ticket später nutzen, Ich möchte eine Erstattung anfordern

Mit dem Anklicken von „ich möchte eine Erstattung anfordern“ storniert der Kunde aber seinen Flug selbst. Liegt die Flugzeitänderung unter zwei Stunden, erfolgt keine Ticketkostenrückerstattung, sondern nur die Refundierung von Steuern und Gebühren.

Das hat zur Folge, dass nur Steuern und Gebühren vom ursprünglichen Flugpreis zurückgezahlt werden, also ein Bruchteil des Ticketpreises! Der Passagier storniert selbst, es gelten die dem Ticketkauf zugrunde gelegten Beförderungsbedingungen von Lufthansa.

Der beigefügte Text bei dem Button zur Erstattung ist missverständlich und komplett intransparent:

„Wenn Ihr Flug gestrichen wurde oder der geänderte Reiseplan um mehr als zwei Stunden von der ursprünglichen Abflugs- oder Ankunftszeit abweicht, haben Sie das recht auf eine Erstattung des Ticketpreises. Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie die gesamte Reise stornieren und eine Erstattung ihres Ticketpreises anfordern möchten.“

FairPlane kritisiert den Inhalt dieses Schreibens

  • Irreführend

Es wird von Lufthansa bei Kunden der Eindruck erweckt, dass der Kunde, wenn er die neuen Flugzeiten nicht annehmen will, einfach die bereits im Voraus bezahlten Ticketkosten zurückfordern kann und den Flug nicht antritt. Gerade bei den steigenden Zahlen wegen der Omikron Variante werden viele Fluggäste von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.

  • Keine Gegenüberstellung der geänderten Flugzeiten

Um für den Passagier deutlich ersichtlich zu machen, dass er nur bei einer Änderung der Zeiten von mehr als zwei Stunden den VOLLEN Ticketpreis zurückbekommt, müsste die „alte“ und die „neue“ Flugzeit dokumentiert werden.

  • Nur die halbe Wahrheit

Wird ein Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug umgebucht, oder die Flugzeit geändert, kann Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung bestehen, UND ZUSÄTZLICH Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 €, je nach Länge der Flugstrecke. Dies ist in der EU-Fluggastrechte Verordnung geregelt. Lufthansa erwähnt in dem „Service Schreiben“ Vieles einfach gar nicht, um die Kunden zu einem Selbststornieren zu bewegen-ist ja auch billiger für Lufthansa!

  • Mangelnde Information der Passagiere von Lufthansa

In einem kurzen Zweizeiler kann man die Fluggastrechte bei Flugzeitänderungen nicht erklären. Je nachdem wann die Information an den Passagier erfolgt ist, ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen und Erstattungsansprüche.

Neben der Rückerstattung der Ticketkosten kann zusätzlich auch Anspruch auf Entschädigungszahlung bestehen.

 

Das sind ihre Rechte bei Flugzeitänderung

 

 

Nähere Informationen finden Sie hier

Fairplane Tipp: Wenn sie von der Fluglinie eine Benachrichtigung über geänderte Flugzeiten erhalten, reagieren Sie nicht vorschnell. Im Zweifel versuchen Sie die Hotline der Fluglinie zu erreichen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass alle Kosten rückerstattet werden, wenn Sie den Flug wegen geänderter Zeiten nicht antreten wollen.

Einfach und rasch Ihren Anspruch bei FairPlane prüfen lassen.