Flugverspätung, Flugausfall am Flughafen Hamburg (HAM)?
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Jede Reise beginnt am Flughafen, leider endet sie für manche auch gleich dort: der Flug ist verspätet, oder gar gestrichen, also annulliert. Oder das Gepäck will nicht am Förderband auftauchen. Neben dem riesigen Ärger vergessen viele Passagiere aber auf ihre Rechte. Hier finden Sie übersichtlich und kompakt die wichtigsten Informationen zu allen Problemen, die leider bei Flugreisen auftreten können.
FairPlane Tipp: Kommen Sie frühzeitig zum Flughafen. Die vermehrten Kontrollen seit Ausbruch der Corona Krise verlängern die Wartezeiten. Sind Sie zu spät am Gate und verpassen Ihren Flug, erhalten Sie keine Entschädigung.
Die wichtigsten Fakten
Bei mehr als drei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz Ihres Fluges.
Die Entschädigungsbeträge liegen abhängig von der Distanz des Fluges zwischen € 250,- und € 600,-.
In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:
Holen Sie sich bis zu €600* Entschädigung für Ihre Flugverspätung am Flughafen Hamburg.
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Was steht mir bei einem Flugproblem am Flughafen Hamburg zu?
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugproblemen.
Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250€, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Entschädigung keine Rolle.
Auch bei einer Überbuchung(Sie haben ein gültiges Ticket, Ihnen wird aber das Boarding verweigert) oder einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen eine Ausgleichsleistung zustehen.
Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist immer die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.
Wird ihr Flug am Flughafen Hamburg annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.
weniger als 14 Tage
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
mehr als 14 Tage
Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.
Gepäck
Die Rechte bei Problemen mit dem Gepäck am Flughafen Hamburg regelt das Montrealer Übereinkommen. Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren, gilt es sehr kurze Fristen und unterschiedliche Meldepflichten einzuhalten, um eine Zahlung von bis zu ca. 1.600 € von der Fluglinie zu erhalten.
Wenn sich Ihr Flug am Flughafen Hamburg verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.
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Mit FairPlane AT haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen mit erfahrenen Vertragsanwälten eine Entschädigung zu erhalten.
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Was kann ich bei einem Flugproblem am Flughafen Hamburg tun?
Sammeln sie Beweise und dokumentieren Sie das Problem. Heben Sie alle Reiseunterlagen auf. Beachten Sie besonders bei Problemen mit dem Gepäck die unterschiedlichen und sehr kurzen Fristen.
Wieviel Entschädigung kann ich bekommen?
Wie hoch ist die Zahlung bei einer Flugverspätung? Die Höhe der Entschädigung nach EU-Verordnung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der Ticketpreis ist für die Höhe der Entschädigung irrelevant.
Häufig gestellte Fragen
zum Thema Fluggastrecht
Fakten zum Flughafen Hamburg
Der Flughafen Hamburg ist einer der größten Flughäfen in Deutschland und bietet Verbindungen zu Zielen in Europa und darüber hinaus. Der Flughafen ist bekannt für seine moderne Ausstattung, effiziente Abfertigung und die gute Anbindung an das Stadtzentrum von Hamburg.