Sie planen eine Pauschalreise, haben eine Pauschalreise gebucht oder haben Probleme mit Ihrem Reiseanbieter? Das kann die Urlaubsfreude merklich trüben.
Hier erfahren Sie kurz und bündig, welche Rechte Sie im Zusammenhang mit Pauschalreisen haben. Denn nicht nur für individuelle Flüge, sondern auch für solche gibt es klare Regeln und Pflichten.
Fair-Plane verrät Ihnen, wann Sie gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung haben und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen. So müssen Sie sich nicht mit rechtlichen Details auseinandersetzen, sondern können Ihre Auszeit in vollen Zügen genießen.
Was ist eine Pauschalreise?
Als Pauschalreise gilt per Gesetz eine Kombination aus Reiseleistungen, die von einem Veranstalter oder Unternehmen in einem einzigen Vertrag zusammengefasst sind. Im häufigsten Fall beinhaltet eine Pauschalreise sowohl die Beförderung zum Reiseziel, als auch die Unterbringung am Zielort.
Flug, Hotel und Mietwagen
Meistens versteht man unter einer Pauschalreise ein Gesamtpaket an gebuchten Leistungen. Bucht man zum Beispiel über ein Reiseportal einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen innerhalb von 24 Stunden, gilt das als Pauschalreise.
Manchmal kann auch die Reise und der Besuch eines Events als Pauschalreise gelten, wenn sie gemeinsam gebucht werden. Der Preis für das Event, zum Beispiel ein Konzert, muss in diesem Fall mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises betragen.
Fairplane-Tipp:
Die EU-Richtlinie unterscheidet bei der Unterbringung zwischen Hotels, Pensionen und anderen Wohnformen. Falls Sie neben der Beförderung eine Wohnung oder ein Ferienhaus gebucht haben, gilt das nicht als Pauschalreise.
Nur einmal bezahlt
Erkennbar ist eine Pauschalreise außerdem dadurch, dass der Pauschalurlauber den Reisepreis im Gesamtpaket nur einmal bezahlt und nicht jede Reiseleistung extra. Bei Online-Reiseportalen kann man häufig unterschiedliche Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket schnüren – es handelt sich dann um „Dynamic Packaging“. Häufige Anbieter von Pauschalreisen sind Reisebüros oder Online-Reiseportale wie TUI, Expedia, urlaub.de oder REWE-Reisen.
Verbundene Reisen
Bezahlen Sie hingegen für jede gebuchte Leistung separat und bei verschiedenen Anbietern, handelt es sich um eine sogenannte verbundene Reise. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie auf der Website einer Fluggesellschaft auch gleich einen Mietwagen bei einem anderen Betreiber buchen und diese dann extra bezahlen. Die Airline ist in diesem Fall nur der Vermittler des Autos.
Auch für verbundene Reisen gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, ähnlich wie bei Pauschalreisen. Bei verbundenen Reisen müssen Sie Ihre Rechte jedoch gegenüber den verschiedenen Anbietern einzeln durchsetzen. Der Reiseveranstalter haftet in diesem Fall nicht für die Leistungen anderer Unternehmen.
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Das neue Pauschalreiserecht
Die seit 2018 in allen EU-Mitgliedsländern gültige Pauschalreiserichtlinie der europäischen Kommission bietet Urlaubern verbesserten Rechtsschutz bei Pauschalreisen und sogenannten verbundenen Reisen. Als Pauschalreise versteht die Richtlinie in erster Linie eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, wenn diese Leistungen von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt werden.
Die Richtlinie stellt unter anderem klar, welche Vorinformationen der Reiseveranstalter erbringen muss, wann er Entschädigung zahlen muss, wann Urlauber ein Recht auf eine Preisminderung haben und unter welchen Konditionen Sie als Reisende von Ihrem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten können.
Insgesamt sind die Leistungen Ihrer Pauschalreise dank des Pauschalreiserechts deutlich besser geschützt. Durch die verbesserte Rechtslage müssen Sie weniger Angst vor Reisemängeln und Kostenexplosionen haben. Außerdem können Sie in Extremsituationen im Zielland, wie zum Beispiel einer Naturkatastrophe von Ihrer Reise zurücktreten.
Denn Veranstalter, die ihre vertraglich festgelegten Dienstleistungen nicht einhalten wollen oder können, müssen sich nunmehr an das Reiserecht bei Pauschalreisen halten. Für Sie bedeutet das im Regelfall Beistand in Krisensituationen oder eine Geld-zurück-Garantie.
Welche Rechte haben Verbraucher bei Pauschalreisen?
Urlauber profitieren in vielerlei Hinsicht vom Pauschalreiserecht. Von Entschädigungen wegen Verspätungen, Beanspruchung von Reisemängeln oder Schutz gegen Zahlungsunfähigkeit von Dienstleistern – die die verbesserte Rechtslage kommt Reisenden zugute.
Überblick
Der Reiseveranstalter muss Ihnen nach Abschluss des Vertrages einen Überblick, über die erwartbaren Reiseleistungen zukommen lassen. Auch das Wichtigste für Passagiere für die Abreise muss in den vorab zur Verfügung gestellten Informationen enthalten sein.
Entschädigung
Sollte es schon am Flughafen Probleme bei der Abreise geben, haben Reisende oftmals Anspruch auf Entschädigung. FairPlane informiert Sie darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt, und wie Sie dabei vorgehen müssen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, an das Geld zu kommen, das Ihnen zusteht. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Person betragen.
Sollten Sie wegen einer Flugverspätung oder einer Annullierung Anspruch auf Entschädigung haben, dokumentieren Sie die Verspätung und wenden Sie sich umgehend schriftlich an Ihren Reiseveranstalter.
Flugzeitenänderung
Manchmal kommt es vor, dass der Reiseveranstalter die Flugzeit zu ihrem Nachteil einfach ändert. Sollten Ihnen dadurch beträchtliche Unannehmlichkeiten entstehen, können Sie bis zu fünf Prozent des entsprechenden Reisetags zurückverlangen. In besonders gravierenden Fällen steht es Urlaubern bei einer Flugzeitänderung außerdem zu, von der Reise vollständig zurückzutreten.
Reisemangel
Ansprüche liegen auch bei sogenannten Reisemängeln vor. Sollte Ihre Urlaubsfreude durch die Nichteinhaltung von angepriesenen Details beeinträchtigt werden, könnte Ihnen eine Preisminderung zustehen.
Beispiel: Sie haben ein Zimmer mit Blick auf den schönen Palmenstrand gebucht. Bei der Ankunft im Hotel weist man Ihnen ein Zimmer mit Blick in den weniger schmucken Innenhof des Hotels zu. Bei diesem eindeutigen Fall von Reisemangel, muss der Veranstalter der Reise den Mangel unverzüglich beheben, oder Ihnen die entsprechenden Kosten zurückerstatten.
Ein Reisemangel kann jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der Unterbringung, sondern auch bereits beim Flug vorliegen. So etwa, wenn Sie im Reisebüro erste Klasse mit Sektempfang und Mittagessen gebucht haben, im Flugzeug dann aber mit Economy abgespeist werden.
Auch beim Besuch eines gebuchten Events kann sich ein Reisemangel ergeben. Wenn Sie als Teil der Pauschalreise zum Beispiel einen Opernbesuch mit eigener Loge gebucht haben, dann aber einen anderen Sitzplatz zugewiesen bekommen, muss Ihnen der Reiseveranstalter die Enttäuschung ebenfalls finanziell vergüten.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Alle vertraglich festgelegten Details, die nicht erfüllt werden, bedeuten für Reisende eine entsprechende Verminderung des Gesamtpreises. Dokumentieren Sie alle Mängel gewissenhaft, um sie im Streitfall beweisen zu können!
Zwischen Sommer 2018 und Februar 2021 hatten laut einem Bericht der europäischen Kommission 11 Prozent der Reisenden Probleme bei ihrer Pauschalreise. Meistens waren die Unannehmlichkeiten mit Ärger und Stress und weniger mit finanziellen Nachteilen verbunden.
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Nachträgliche Kostenerhöhung bei Pauschalreisen
Es kommt vor, dass der Reiseveranstalter die Kosten für die Reise bis zu 20 Tage vor der Abreise erhöht. Das Pauschalreiserecht sieht vor, dass die Erhöhung 8 Prozent des Gesamtwertes nicht übersteigen darf.
Außerdem muss im Vertrag eine Klausel zur Preiserhöhung enthalten sein. Ist die Preiserhöhung im Vertrag inbegriffen, muss der Reiseveranstalter den Preis umgekehrt vermindern, wenn sich die Kosten für die Reise senken sollten. Das kann beispielsweise eintreten, wenn Kerosinpreise plötzlich stark ansteigen oder fallen.
Insolvenzschutz
Kann ein Vertragspartner des Reiseveranstalters die von Ihnen erworbene Reise wegen einer Insolvenz nicht so durchführen, wie im Vertrag festgelegt, sind Sie durch das Reiserecht bei Pauschalreisen geschützt. Der Reiseveranstalter muss Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.
Entschädigung oder Preisminderung: Was Sie tun müssen
Falls während des Urlaubs etwas überhaupt nicht so sein sollte, wie Sie nach dem Abschluss des Reisevertrages erwarten durften, kann das den Reisepreis mindern. Um die Chancen auf Entschädigung oder Preisminderung zu erhöhen, dokumentieren Sie am Besten noch an Ort und Stelle mögliche Verfehlungen seitens der Reisedienstleister.
Fotografieren Sie alle Reisemängel, zum Beispiel unzumutbare hygienische Bedingungen in Ihrem Hotelzimmer oder Ihrer Unterkunft, und wenden Sie sich schriftlich an den im Vertrag vorgesehenen Ansprechpartner.
Vor- und Nachteile einer Pauschalreise
Ob eine Pauschalreise oder eine Individualreise besser für Sie geeignet ist, hängt von der Art der Reise ab, die Sie geplant haben.
Individualreisende planen oftmals weniger weit im Voraus und lassen Spontanität in der Tagesgestaltung walten. Der Vorteil einer Pauschalreise ist, dass Sie bereits vorab mit nur einem Klick oder einem Besuch ins Reisebüro schöne Highlights Ihrer Traumreise buchen, auf die Sie sich freuen können. Bei Beanstandungen können Sie sich im Fall der Fälle an den Reiseveranstalter wenden.
Individualreisende können zwar ebenfalls im Voraus bestimmte Eckpunkte ihrer Reise buchen, müssen sich bei Reisemängeln aber an die jeweilige Stelle wenden. Im Gegensatz zu Pauschalreisen ist dann oft nicht klar, wie die Rechtslage für die Geschädigten aussieht.
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Fazit
Pauschalreisende können sich seit der Einführung des Pauschalreiserechts sicher sein: Die gekauften und erwarteten Reiseleistungen müssen umgesetzt oder zurückerstattet werden. Auch für Kosten- und Flugzeitänderungen gibt es rechtliche Grundlagen. Fürchten Sie sich also nicht länger vor Mängeln auf Ihrem Urlaub. Denn das, was Sie mit der Buchung abschließen, steht Ihnen auf jeden Fall zu.FAQEine Pauschalreise ist eine Reise, bei der mehrere Leistungen zu einem Gesamtpaket gebündelt werden. Sie wird von nur einem Reiseveranstalter angeboten, der für alle Reklamationen während der Reise Ihr Ansprechpartner ist.Das Pauschalreiserecht ist eine rechtliche Vorgabe, die auf einer Richtlinie der EU-Kommission beruht. Es ist seit 2018 gültig und regelt, wann für Sie Ansprüche während der Reise geltend werden.Der Reiseveranstalter haftet für alle Details Ihrer Reise. Er hat Ihnen im Anlassfall Preisverminderungen und Entschädigungen zu zahlen.