Die Gewerkschaft Verdi hat für Donnerstag, den 1.Februar zum bundesweiten Streik aufgerufen. Gestreikt wird an folgenden Flughäfen, wir haben die Flughäfen mit den Abflugseiten verlinkt. Bitte kontrollieren Sie, ob es überhaupt Sinn macht zum Flughafen zu fahren, oder ob Ihr Flug bereits gecancelt ist.
Diese Flughäfen werden bestreikt
Frankfurt, Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Erfurt und Stuttgart.
Wir haben die Flughäfen mit den Abflugseiten verlinkt. Bitte kontrollieren Sie, ob es überhaupt Sinn macht zum Flughafen zu fahren, oder ob Ihr Flug bereits gecancelt ist.
Wie lange dauert der Streik?
Der Streik soll am Donnerstag den 1.Februar in den frühen Morgenstunden beginnen und bis Mitternacht dauern. In den Verhandlungsrunden gab es bislang keine Einigung auf die geforderten Lohnerhöhungen, weitere Gespräche sind geplant. Ob eine Notvereinbarung bis zum Streikbeginn noch zustande kommt ist noch unsicher.
Die rund 25.000 Beschäftigten der Luftsicherheitsbranche sind für Personenkontrolle, Gepäck und die Sicherheitskontrolle zuständig.
Welche Rechte haben Passagiere bei Streik?
- Betreuungsleistung
- Ersatzbeförderung oder
- Ticketkosten Erstattung
- Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.
Ticketkosten zurückerhalten
Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten.Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung besteht ein Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.
FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.
Entschädigung nach EU-VO?
Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor.
Der Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi ist als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. In diesem Fall muss die Fluglinie keine Ausgleichsleistung zahlen. Denn die Fluglinie kann das Ereignis auch nicht durch Aufwenden aller Mühen abwenden. Streikt Personal der Fluglinie selbt, ist das anders zu beurteilen.