Fluggastrechte
Außergewöhnliche Umstände
Flugverspätung und Flugausfälle sind mühsam und man erwartet sich eine Entschädigung für seinen Ärger. Jedoch ist die Fluglinie in Ausnahmefällen von Entschädigungszahlungen befreit, wenn sogenannte außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Hier erfahren Sie alles über diese Ausnahmefälle und worauf Sie achten müssen.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Die EU-Fluggastrechteverordnung besagt, dass ab drei Stunden Verspätung oder auch bei anderen Flugproblemen ein Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung bestehen kann. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ursache höhere Gewalt ist. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die sich nicht hätten vermeiden lassen, selbst wenn die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Nicht immer ist es eindeutig, ob es ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht. So entschied das Amtsgericht Frankfurt, dass eine Beschädigung des Flugzeugs durch ein Treppenfahrzeug kein außergewöhnlicher Umstand ist (Az.: 30 C 3491/13 (25)). Eine Schraube auf der Landebahn kann wiederum einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. In solchen Situationen ist anwaltliche Vertretung hilfreich, denn die Fluggastrechteverordnung definiert nicht, welche Gründe zu den außergewöhnlichen Umständen zählen.
Beispiele für außergewöhnliche Umstände:
Unwetter
Streik
Vogelschlag
Naturkatastrophen
Medizinischer Notfall
Sperre des Luftraums
Politische Unruhen
Unerwartete Flugsicherheitsmängel
Rechte bei außergewöhnlichen Umständen
Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Dennoch ist die Fluglinie verpflichtet, eine alternative Beförderung bereitzustellen. Außerdem muss die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Flugverspätung oder den Flugausfall zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Die Fluggesellschaft muss vor Gericht nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Wenn die Wartezeit, auch bei einem außergewöhnlichen Umstand, über 5 Stunden beträgt, dürfen Flugreisende den Flug stornieren und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Aber Achtung! Fluglinien geben oft einen außergewöhnlichen Umstand als Ursache für eine Flugverspätung oder Flugannullierung an, obwohl keiner vorlag.
Zu den häufigsten Gründen, die fälschlicherweise als “außergewöhnlicher Umstand” bezeichnet werden zählen:
Technische Defekte
Erkrankte Mitarbeiter
Überschreitung der Dienstzeiten
Probleme mit der Enteisung
Kollision mit Treppenfahrzeug
Betreuungsleistungen bei außergewöhnlichen Umständen
Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, ist die Airline von Entschädigungszahlungen befreit. Jedoch haben Flugreisende trotzdem Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Essen, Getränke und auch Hotelübernachtungen. Dabei ist es egal, ob der Grund schlechtes Wetter, Streik oder sogar ein Vulkanausbruch ist.
Technischer Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand
Es ist gängige Praxis, dass Fluglinien einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand bezeichnen und eine Ausgleichszahlung ablehnen. Ein technischer Defekt befreit Fluggesellschaften jedoch nicht von einer Zahlungspflicht, denn dieser wäre von der Airline durch zumutbare Maßnahmen vermeidbar gewesen. Das Gleiche trifft zu, wenn die Crew ihre Dienstzeit überschreitet und den Flug nicht durchführen kann. Die Fluggesellschaft hat für einen rechtzeitigen Austausch der Besatzung oder einer Reparatur zu sorgen. Schafft Sie das nicht, besteht für die Passagiere ein Entschädigungsanspruch.
Personalstreik ist kein außergewöhnlicher Umstand
Streik kommt im Luftverkehr regelmäßig vor und ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand. Streikt allerdings das eigene Personal der Fluggesellschaft wie z. B. die Cockpit-Crew oder die Piloten, kann Anspruch auf Entschädigung bestehen. Die Rechtslage ist hier jedoch nicht eindeutig geklärt. Ob Streik zu den außergewöhnlichen Umständen zählt, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beispielsweise entschieden, dass der wilde Streik von TUIfly keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt und Passagiere eine Ausgleichszahlung bei der Airline einfordern dürfen.
Schlechtes Wetter ist ein außergewöhnlicher Umstand
Unwetter oder schlechte Wetterbedingungen im Allgemeinen sind häufige Gründe für Flugverspätungen und Flugausfälle. Erlauben die Wetterbedingungen keinen sicheren Flugverkehr, besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Entschädigung für Flugpassagiere. Hat ein Flug aufgrund einer Enteisung eine Verspätung, kann jedoch Anspruch auf Entschädigung bestehen. Eis ist im Winter vorhersehbar und es muss frühzeitig vorgesorgt werden.
Wie hilft mir FairPlane meine Entschädigung einzufordern?
Ob eine Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, ist für Reisende nicht immer eindeutig. Es kann passieren, dass erst vor Gericht eine Entscheidung getroffen werden kann.
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