Informationen zum Reiserecht
Ihre Reiserechte einfach erklärt
Das Reiserecht lässt sich in drei Bereiche gliedern:
Nationales Recht
Das nationale Recht weist Unterschiede in Deutschland und Österreich auf, ist jedoch für den Service und Erfolg von FairPlane nicht relevant.
Internationale Verträge
(zum Beispiel das Montrealer Übereinkommen)
Europäische Vorschriften
(zum Beispiel die Fluggastrechteverordnung, Informationspflichten)
Internationale Verträge
Das Montrealer Übereinkommen (Abk. MÜ) regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr. Es gilt für den Güter- als auch Personenverkehr. Ziel des Montrealer Übereinkommens ist die Modernisierung der rechtlichen Vorgaben bei einer Luftbeförderung. Das Montrealer Übereinkommen regelt vor allem die Haftung des sog. vertraglichen und/oder ausführenden Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Das Montrealer Übereinkommen ist seit 2004 u. a. im Raum der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten und gilt seit 2005 auch in der Schweiz.
Europäische Vorschriften
Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR) – (in der Folge kurz: EU-Verordnung 261/2004 oder Fluggastrechteverordnung) regelt die Rechte der Fluggäste in der Europäischen Union.
In der EU-Verordnung 261/2004 ist geregelt, welche Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen die jeweils ausführende Fluggesellschaft gegenüber ihren Fluggästen erbringen muss, wenn es sich um nachstehende Flugprobleme handelt:
Bis zu 600 €* Entschädigung mit FairPlane AT
Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision