Flug überbucht?
In wenigen Schritten zur Entschädigung.
ohne Kostenrisiko
in 2 Minuten erledigt
Was man bei Überbuchung tun sollte
Sie haben ein gültiges Flugticket und sind rechtzeitig am Check in Schalter und am Gate erschienen. Dennoch verweigert man Ihnen die Beförderung. Sie dürfen nicht mitfliegen, weil der Flug überbucht ist und es nicht genügend Sitzplätze gibt. Die Höhe einer Ausgleichszahlung bei Überbuchung kann bis zu 600 € betragen, je nach Flugstrecke.
Betreuungsleistung
Wenn Sie gegen Ihren Willen nicht befördert worden sind, können Sie bis zum nächsten angebotenen Flug von der Fluglinie auf Verpflegung und auch Unterbringung in einem Hotel bestehen, je nachdem wie lange Sie auf einen Ersatzflug warten müssen.
Beweise sammeln
Lassen Sie sich die Nichtbeförderung von der Fluglinie bestätigen und bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen und die Bordkarte gut auf. Die Dokumente brauchen Sie um später eine Ausgleichszahlung zu verlangen.
Auf Flug gegen Geld verzichten
Oft bieten Ihnen Fluglinien bei unfreiwilliger Nichtbeförderung eine Entschädigung an, wenn Sie freiwillig vom Flug zurücktreten. Nehmen Sie dieses Angebot an, ist Ihr Anspruch damit abgegolten.
Ersatzflug bekommen
Da Sie eine gültige Buchung haben, können Sie eine Ersatzbeförderung verlangen. Zusätzlich dazu haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung für die Nichtbeförderung.
So einfach erledigt!
Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle betroffenen Reisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!
Rechte bei Überbuchung zusammengefasst
Höhe der Ausgleichsleistung
Betroffenen Reisenden stehen 250 €, 400 € oder 600 € Euro Entschädigung zu, je nachdem wie lange die Flugstrecke ist. Weiters natürlich eine Ersatzbeförderung. Hat man gegen Geld oder Gutscheine der Airline auf den Flug verzichtet, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Betreuungsleistung!
Betreuungsleistung
Bis zum Start des Ersatzfluges können Sie während der Wartezeit Speisen und Getränke von der Fluglinie verlangen. Sollte erst am nächsten Tag der Abflug erfolgen, muss auch ein Hotel organisiert werden. Wenn Sie selbst zahlen müssen, heben Sie alle Rechnungen gut auf.
Verjährungsfrist
Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können meist bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht.
Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung
Vollständige Erstattung der Ticketkosten (teilweise oder gesamt, wenn die Reise zwecklos geworden ist), oder Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, oder Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.
Ihr Recht auf Entschädigung!
Die Vorfreude auf die bevorstehende Reise ist groß. Am Flughafen angekommen, erfahren Sie beim Boarding, dass Sie nicht mitfliegen dürfen – der Flug wurde überbucht. Es ist gängige Praxis von Fluglinien, dass Flüge überbucht werden. Egal ob Pauschalreise oder bei einem selbst gebuchten Flug: Hat die Fluglinie Ihren Flug überbucht und Sie deswegen nicht wie geplant befördert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom bezahlten Ticketpreis.
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Häufig gestellte Fragen
zum Thema Überbuchung
Mein Flug mit dieser Airline war überbucht
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