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Die Fluggastrecht experten

Flug überbucht?

In wenigen Schritten zur Entschädigung.

ohne Kostenrisiko

in 2 Minuten erledigt

Was man bei Überbuchung tun sollte

Sie haben ein gültiges Flugticket und sind rechtzeitig am Check in Schalter und am Gate erschienen. Dennoch verweigert man Ihnen die Beförderung. Sie dürfen nicht mitfliegen, weil der Flug überbucht ist und es nicht genügend Sitzplätze gibt. Die Höhe einer Ausgleichszahlung bei Überbuchung kann bis zu 600 € betragen, je nach Flugstrecke.

Betreuungsleistung

Wenn Sie gegen Ihren Willen nicht befördert worden sind, können Sie bis zum nächsten angebotenen Flug von der Fluglinie auf Verpflegung und auch Unterbringung in einem Hotel bestehen, je nachdem wie lange Sie auf einen Ersatzflug warten müssen.

Beweise sammeln

Lassen Sie sich die Nichtbeförderung von der Fluglinie bestätigen und bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen und die Bordkarte gut auf. Die Dokumente brauchen Sie um später eine Ausgleichszahlung zu verlangen.

Auf Flug gegen Geld verzichten

Oft bieten Ihnen Fluglinien bei unfreiwilliger Nichtbeförderung eine Entschädigung an, wenn Sie freiwillig vom Flug zurücktreten. Nehmen Sie dieses Angebot an, ist Ihr Anspruch damit abgegolten.

Ersatzflug bekommen

Da Sie eine gültige Buchung haben, können Sie eine Ersatzbeförderung verlangen. Zusätzlich dazu haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung für die Nichtbeförderung.

So einfach erledigt!

Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle betroffenen Reisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!

Rechte bei Überbuchung zusammengefasst

Höhe der Ausgleichsleistung

Betroffenen Reisenden stehen 250 €, 400 € oder 600 € Euro Entschädigung zu, je nachdem wie lange die Flugstrecke ist. Weiters natürlich eine Ersatzbeförderung. Hat man gegen Geld oder Gutscheine der Airline auf den Flug verzichtet, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Betreuungsleistung!

Betreuungsleistung

Bis zum Start des Ersatzfluges können Sie während der Wartezeit Speisen und Getränke von der Fluglinie verlangen. Sollte erst am nächsten Tag der Abflug erfolgen, muss auch ein Hotel organisiert werden. Wenn Sie selbst zahlen müssen, heben Sie alle Rechnungen gut auf.

Verjährungsfrist

Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können meist bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht.

Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung

Vollständige Erstattung der Ticketkosten (teilweise oder gesamt, wenn die Reise zwecklos geworden ist), oder Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, oder Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.

Ihr Recht auf Entschädigung!

Die Vorfreude auf die bevorstehende Reise ist groß. Am Flughafen angekommen, erfahren Sie beim Boarding, dass Sie nicht mitfliegen dürfen – der Flug wurde überbucht. Es ist gängige Praxis von Fluglinien, dass Flüge überbucht werden. Egal ob Pauschalreise oder bei einem selbst gebuchten Flug: Hat die Fluglinie Ihren Flug überbucht und Sie deswegen nicht wie geplant befördert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom bezahlten Ticketpreis.

Bis zu 600 €* Entschädigung mit FairPlane AT

Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Überbuchung

Wann spricht man von einer Überbuchung?

Wenn die Fluglinie für einen Flug mehr Buchungen entgegennimmt, als das Flugzeug Platz bietet. In so einem Fall können nicht alle Passagiere mit gültiger Buchung an Bord gehen. Manchmal kommt es auch vor, dass die Fluggesellschaft auf ein kleineres Flugzeug angewiesen ist, weshalb es zu einer Überbuchung kommt.

Wann bekommt man Entschädigung bei einer Überbuchung?

Dass Fluglinien für manche Flüge mehr Buchungen entgegennehmen, als das Flugzeug Platz bietet, ist gängige Praxis. Sollten Sie deswegen nicht mitfliegen können, steht Ihnen jedoch eine Entschädigung zu, sofern Sie keine direkte Zahlung, oder Gutscheine für den Verzicht auf die Beförderung von der Fluglinie annehmen. 

Im Falle einer Überbuchung versuchen viele Fluglinien zuerst, Sie durch ein verlockendes Angebot zum freiwilligen Verzicht auf den gebuchten Flug zu bewegen. Das können zum Beispiel Gutscheine, Geld oder Bonusmeilen sein. Vergleichen Sie das Angebot der Fluglinie am besten mit der Entschädigung, die Ihnen zusteht. Ob Sie das Angebot annehmen wollen, liegt bei Ihnen. Sie sind niemals dazu gezwungen. Wenn sie aufgrund des Angebots jedoch freiwillig auf den gebuchten Flug verzichten, verfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung. 

Das von Ihnen bezahlte Flugticket entfällt selbstverständlich nicht. Zusätzlich zur Entschädigung muss die Fluglinie Ihnen entweder:

  • Die vollen Ticketkosten ersetzen
  • oder Ihnen einen Ersatzflug zum selben Ziel anbieten

Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

Findet eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung statt, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, außer wenn:

  • Sie zu spät zur Abfertigung gekommen sind (Zeitpunkt ist meistens auf der Bordkarte angegeben) 
  • Wichtige Reisedokumente fehlen
  • Eine Gefährdung anderer Personen durch aggressives Verhalten vorliegt
  • Eine ansteckende Erkrankung festgestellt wird
  • Außergewöhnliche Umstände dazu geführt haben, dass die Fluglinie auf ein kleineres Flugzeug angewiesen war

Außerdem muss Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, wenn Sie das alternative Angebot der Fluglinie annehmen und gegen Gutscheine oder einen höheren Geldbetrag auf die Beförderung verzichten, also sich „auszahlen“ lassen. 

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie FairPlane per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen werden zunächst alle Unterlagen geprüft.

Wenn Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

 Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung bereits zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei unseren Anwälten einlangen muss. Verstreicht diese Frist ohne Zahlungseingang, wird ein neuer Mahnlauf gestartet.

Trifft dennoch keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. 

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg und die Vertragsanwälte vertreten Sie. Bitte bringen Sie etwas Geduld auf, denn wenn ein Verfahren geführt werden muss, dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung vorliegt.

Mit der Beauftragung von FairPlane werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.

Wie ist die Regelung bei Dienstreisen?

Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung ist ein persönlicher. Derjenige, der den Schaden erlitten hat, bekommt auch die Zahlung für die Verspätung. Viele denken, dass die Zahlung bei einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht, denn immerhin steht auf der Reiserechnung der Name des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters.

Doch grundsätzlich bezieht sich die EU-Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf die betroffenen Fluggäste. Daher bekommt der Arbeitnehmer selbst die Entschädigung Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangt, den Schadenersatz an ihn abzutreten. Gerade bei größeren Firmen kann das in den Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Da außergewöhnliche Umstände bei einer Überbuchung sehr unwahrscheinlich sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung meist nur dann, wenn Sie:

  • Das alternative Angebot der Airline annehmen und dadurch freiwillig auf Ihren gebuchten Flug verzichten
  • Zu spät zur Abfertigung erschienen sind
  • nicht alle erforderlichen Reisedokumente dabeihaben
  • über keine gültige Buchung verfügen
  • oder ein Sicherheitsrisiko für andere Personen darstellen (z.B. durch aggressives Verhalten oder ansteckende Krankheiten)

Wie fordere ich meine Entschädigung ein?

Schriftlich bei der ausführenden Fluglinie. Wenn Sie sich die nervenaufreibende Kommunikation mit der Fluggesellschaft lieber ersparen möchten, beauftragen Sie FairPlane mit der Durchsetzung Ihrer Ausgleichszahlung. So werden Sie ohne Kostenrisiko von unseren spezialisierten Vertragsanwälten vertreten und zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Bei FairPlane gilt das Prinzip „Kein Erfolg – keine Kosten“.

Welche Rechte habe ich bei einer Überbuchung?

Sie haben die Wahl: 

  • Sie können sich auf das Angebot der Fluglinie einer alternativen Beförderung mit einigen Extra-Boni (Gutscheine, Geld, Bonusmeilen) einlassen, verlieren dann aber Ihren Anspruch auf Entschädigung
  • Sie können eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen und erhalten zusätzlich das Recht auf Entschädigung
  • Sie können auf Ihre Reise zu diesem Zeitpunkt verzichten und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem vergleichbaren Flug verreisen und behalten Ihr Recht auf Entschädigung
  • Sie können sich den Ticketpreis plus Entschädigung zurückerstatten lassen

Zu spät eingecheckt: Erhalte ich eine Entschädigung?

Nein. Wenn Sie selbst für die Nichtbeförderung verantwortlich sind, steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu.

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