Übersicht Ihrer Fluggastrechte
Fluggastrechte in der EU
Passagiere haben Rechte! Seit 2004 genießen Flugreisende einen besonderen Schutz in der Europäischen Union dank der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugverspätung oder Flugannullierung unter gewissen Umständen Anspruch auf Entschädigung haben. Hier erhalten Sie wertvolle Infos über die Flugrechte in der EU.
EU-Fluggastrechte zusammengefasst
Flugprobleme
Die Verordnung regelt die Rechte bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung
Anwendbarkeit in EU
Die EU-VO 261/2004 ist anwendbar, wenn der Flug innerhalb der EU startet oder immer, wenn es sich um eine EU-Fluglinie handelt
Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist beträgt meist drei Jahre ab Abflugdatum. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht, ist also unterschiedlich.
Entschädigung
Bei einem Flugproblem haben Sie Anspruch auf 250 €, 400 € oder 600 € Euro Entschädigung
Betreuungsleistungen
Ab 2 Stunden Wartezeit auf den Abflug muss Ihnen die Fluglinie Getränke und Snacks anbieten
Ticketkostenersatz
Sie haben in manchen Fällen die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder Ticketkostenersatz
Wann gelten die Fluggastrechte der EU?
gültige Buchung
Für Fluggäste mit einer gültigen Buchung, für die ein Ticketpreis bezahlt wurde
Nicht-EU-Airline
Alle innerhalb der EU startenden Flüge mit einer Nicht-EU-Fluglinie
EU-Fluglinie
Alle Flüge die von einer EU-Airline durchgeführt werden
Wann gelten die Fluggastrechte der EU NICHT?
reduzierter Tarif
Fluggäste, welche kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, welcher nicht für die Öffentlichkeit verfügbar ist
zu spät am Check-In
Eigenverschuldetes Zuspätkommen des Passagiers am Check-In oder bei der Abfertigung
Nicht-EU-Airline
Alle Flüge mit Abflug außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Airline
Fluggastrechte bei Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung, die mehr als drei Stunden am Endziel ergibt, haben Fluggäste einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Eine Entschädigung für eine Flugverspätung beträgt je nach gebuchter Flugstrecke zwischen 250 €, 400 € oder 600 €.
- ab 5 Stunden Verspätung Anspruch auf Rücktritt von der Reise und Ticketkostenersatz und Ausgleichszahlung
- ab 2 Stunden Anspruch auf Versorgungsleistungen von der Airline
Fluggastrechte bei Flugausfall
Wenn der gebuchte Flug annulliert wird, bzw. ausfällt, hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft, welche je nach gebuchter Flugstrecke zwischen 250 €, 400 € oder 600 € Euro ergibt.
Eine Ausgleichsleistung muss von der Airline nicht bezahlt werden, wenn der Passagier mehr als 14 Tage vor dem Abflug über den Flugausfall (Flugannullierung) informiert wird.
- Rücktritt der Reise und Erstattung des Ticketpreises
- Rücktransport zum Abflugort oder
- alternative Beförderung zum Zielort (Flug, Bus, Bahn)
- Anspruch auf Betreuungsleistungen bei der Wartezeit auf den Ersatzflug
Fluggastrechte bei verpasstem Anschlussflug
Kann ein Fluggast aufgrund einer Flugverspätung seinen Anschlussflug nicht rechtzeitig erreichen, so entsteht ein Anspruch auf Entschädigung. Ausschlaggebend ist auch hier, ob der Passagier mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen angekommen ist.
- ab 5 Stunden Verspätung Anspruch auf Rücktritt der Reise und Ticketkostenersatz
- frühestmöglicher Rücktransport zum Abflugort oder
- Ersatzbeförderung zum Zielort (Flug, Bus, Bahn)
- Anspruch auf Versorgungsleistungen bei der Wartezeit auf den Ersatzflug
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung
Wird Ihnen die Beförderung von der Fluggesellschaft verweigert, kann Anspruch auf bis zu 600 € bestehen. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig beim Check in waren und auch am Gate. Keine Entschädigung muss gezahlt werden, wenn der Passagier betrunken ist oder keine gültigen Reisedokumente besitzt. Die Fluglinie muss oder darf in so einem Fall den Reisenden nicht transportieren.
- Rücktritt der Reise und Erstattung des Ticketpreises
- frühestmöglicher Rücktransport zum Abflugort oder
- alternative Beföderung zum Zielort (Flug, Bus, Bahn)
- Anspruch auf Betreuungsleistungen bei der Wartezeit auf den Ersatzflug
Rechtsgrundlage der EU-Fluggastrechte
Am 11. Februar 2004 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 oder auch Fluggastrechte-VO genannt. Am 17. Februar 2005 trat die Verordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die Rechte für Flugreisende zu stärken. Kaum eine andere Verordnung bietet so einen hohen Schutzstandard für Passagiere wie die Verordnung der Europäischen Union.
Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest:
- Welche Rechte Fluggäste bei Flugunregelmäßigkeiten haben.
- Wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 €, 400 € oder 600 € Euro haben.
- Welche Betreuungsleistungen die Fluglinie erbringen muss.
- Wann Passagiere ihren Flug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung stornieren dürfen.
- Wie Flugreisende über ihre Rechte informiert werden müssen.
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Häufig gestellte Fragen
zum Thema Fluggastrecht
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