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Die Fluggastrecht Experten in Österreich, seit 2011

Flugverspätung, Flugausfall am Flughafen Warschau (WAW)?

Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.

In wenigen Schritten zur Entschädigung.

Das sind Ihre Vorteile!

Expertise im Reiserecht

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Kein Kostenrisiko

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Einfach & schnell

Betroffenen Flug in wenigen Minuten online eingeben und prüfen.

Jede Reise beginnt am Flughafen, leider endet sie für manche auch gleich dort: der Flug ist verspätet, oder gar gestrichen, also annulliert. Oder das Gepäck will nicht am Förderband auftauchen. Neben dem riesigen Ärger vergessen viele Passagiere aber auf ihre Rechte. Hier finden Sie übersichtlich und kompakt die wichtigsten Informationen zu allen Problemen, die leider bei Flugreisen auftreten können.

FairPlane Tipp: Kommen Sie frühzeitig zum Flughafen. Die vermehrten Kontrollen seit Ausbruch der Corona Krise verlängern die Wartezeiten. Sind Sie zu spät am Gate und verpassen Ihren Flug, erhalten Sie keine Entschädigung.

Die wichtigsten Fakten


Bei mehr als drei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz Ihres Fluges.
Die Entschädigungsbeträge liegen abhängig von der Distanz des Fluges zwischen € 250,- und € 600,-.

In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:

Holen Sie sich bis zu €600* Entschädigung für Ihre Flugannullierung am Flughafen Warschau.

*abzgl. Erfolgsprovision

Was steht mir bei einem Flugproblem am Flughafen Warschau zu?

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugproblemen.

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250€, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Entschädigung keine Rolle.

Auch bei einer Überbuchung(Sie haben ein gültiges Ticket, Ihnen wird aber das Boarding verweigert) oder einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen eine Ausgleichsleistung zustehen. 

Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist immer die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.

Wird ihr Flug am Flughafen Warschau annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

weniger als 14 Tage

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.

mehr als 14 Tage

Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.

Gepäck

Die Rechte bei Problemen mit dem Gepäck am Flughafen Warschau regelt das Montrealer Übereinkommen. Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren, gilt es sehr kurze Fristen und unterschiedliche Meldepflichten einzuhalten, um eine Zahlung von bis zu ca. 1.600 € von der Fluglinie zu erhalten.

Wenn sich Ihr Flug am Flughafen Warschau verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Holen Sie sich bis zu €600* Entschädigung für Ihre Flugverspätung am Flughafen Warschau.

Mit FairPlane AT haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen mit erfahrenen Vertragsanwälten eine Entschädigung zu erhalten.

*abzgl. Erfolgsprovision

Was kann ich bei einem Flugproblem am Flughafen Warschau tun?

Sammeln sie Beweise und dokumentieren Sie das Problem. Heben Sie alle Reiseunterlagen auf. Beachten Sie besonders bei Problemen mit dem Gepäck die unterschiedlichen und sehr kurzen Fristen.

Wieviel Entschädigung kann ich bekommen?

Wie hoch ist die Zahlung bei einer Flugverspätung? Die Höhe der Entschädigung nach EU-Verordnung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der Ticketpreis ist für die Höhe der Entschädigung irrelevant.

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Fluggastrecht

Was steht mir neben der Entschädigung sonst noch zu?

Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Flugverspätung am Flughafen Warschau?

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250€, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Höhe der Entschädigung keine Rolle.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Flugausfall am Flughafen Warschau?

Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
  • Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.

Wie kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Einfach online in drei Minuten Ihr Flugproblem bei FairPlane eingeben. Unterlagen hochladen, die Vollmacht für die Vertragsanwälte online mit DocuSign unterschreiben und wir beginnen zu arbeiten.

Wie lange kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Der Anspruch auf Entschädigung und Ticketkostenerstattung verjährt innerhalb von drei Jahren ab dem Schadenszeitpunkt.

Wann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen?

Beim Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“. Das sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Überbuchung meines Fluges am Flughafen Warschau?

Hat die Fluglinie Ihren Flug überbucht und Sie deswegen nicht wie geplant befördert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen.

Die Fluglinie spricht von “außergewöhnlichen Umständen”. Was bedeutet das?

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluglinie keine Entschädigungszahlung leisten. Eine Ticketkostenrückerstattung allerdings schon. Auch die Betreuungsleistungen müssen erbracht werden. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

Fakten zum Flughafen Warschau

Der Flughafen Warschau Chopin ist der größte und wichtigste Flughafen in Polen. Er bietet zahlreiche Verbindungen zu europäischen und internationalen Zielen und ist bekannt für seine moderne Ausstattung und effizienten Abläufe. Der Flughafen dient als Drehkreuz für nationale und internationale Flüge und bietet eine Vielzahl von Annehmlichkeiten für Reisende.