Lufthansa Streik
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Lufthansa Streik Aktuell
Ein Drittes Treffen für eine Schlichtung zwischen der Gewerkschaft und Lufthansa am Donnerstag, den 16.01.2020 blieb erfolglos. Nun hat die Gewerkschaft UFO angekündigt, dass am Mittwoch, den 23.01.2020 nähere Informationen über weitere Streiks bekanntgegeben werden. In dem Tarifstreit geht es um das Kabinenpersonal, also die Flugbegleiter.
Am Donnerstag, den 07.11 und Freitag 08.11 streikte das Kabinenpersonal der Lufthansa. Die Gewerkschaft UFO hat zum Streik aufgerufen.
Lufthansa strich rund 1300 Flüge mit Abflug in Deutschland. Nicht bestreikt wurden die Fluggesellschaften Swiss, Austrian Airlines (AUA), Edelweiss und Brussels Airlines. Die Gewerkschaft UFO schließt jedoch nicht aus, den Streik der Flugbegleiter auf weitere Fluglinien auszuweiten.
Hauptsächlich betroffen waren Flüge von und nach Flughafen Frankfurt. Doch auch die Flughäfen in Hannover, München, Bremen und Münster/Osnabrück waren die Folgen deutlich zu spüren. Etwa 180.000 Passagiere waren vom Streik des Lufthansa-Personals betroffen.
Gratis Umbuchung Lufthansa: Lufthansa bot den Passagieren an, den Flug kostenfrei umzubuchen. Passagiere konnten den Flug der Lufthansa Group innerhalb der nächsten zehn Tage umbuchen. Innerdeutsche Flüge konnten auch in Bahntickets umgewandelt werden.
Fluggastrechte beim Lufthansa Streik
Bei einem Flugausfall (Annullierung), Flugverspätung über drei Stunden oder Überbuchung haben Fluggäste Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung laut der EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und Wartezeit. Entscheidend ist die Flugdistanz zwischen den Reisezielen:
- Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
- Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
- Ab 3.501 Kilometern haben Reisende Anspruch auf bis zu 600 Euro(Flüge innerhalb der EU sind auf 400 Euro gedeckelt)
Die Fluglinie ist von Entschädigungszahlungen nur dann befreit, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen. Auch Streik zählt grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Umständen.
Jedoch ist es noch nicht europaweit geklärt, wann ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten ist. Ein Streik muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Anspruch auf Entschädigung besteht.
Entscheidend ist zu wissen, wer gestreikt hat. Denn es macht einen Unterschied, ob Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken oder Mitarbeiter von anderen Dienstleistern wie zum Beispiel Fluglotsen. Bei eigenen Mitarbeitern hat die Fluglinie die Möglichkeit, den Streik abzuwenden.
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut der Verordnung dann vor, wenn die Fluggesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, es sich um ein außerhalb des regulären Betrieb liegendes Ereignis handelt und der Umstand nicht vorhersehbar war. Die Frage ist, ob Lufthansa alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden?
Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung des Flugtickets
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Die Fluglinie muss dem Passagier so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.
Wenn Sie als Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, dann haben Sie das Recht auf Erstattung der Ticketkosten von der Fluglinie. Der Ticket Kostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurück gezahlt werden. Man kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder der Erstattung der bezahlten Tickets Kosten wählen.
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Betreuungsleistungen beim Lufthansa Streik
Ab einer zweistündigen Verspätung haben Passagiere Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von Lufthansa. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei Flugstrecken von mehr als 1.500 km erst ab drei Stunden Wartezeit. Ist die Flugstrecke mehr als 3.500 km, so muss Sie die Fluglinie erst ab vier Stunden Wartezeit verpflegen. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese Ausgaben können Sie direkt von der Fluglinie fordern.
Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Fluglinie muss auch für die Übernachtungskosten der noch nicht beförderten Passagiere aufkommen. Die erwähnten Betreuungsleistungen müssen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden, somit ist gewährleistet, dass alle europäischen Fluggäste ausreichend während eines Streiks versorgt sind (EuGH – Donagh/Lufthansa).
Was kann man beim Streik von Lufthansa tun?
Man kann versuchen selbständig eine Beschwerde an Lufthansa zu schreiben und eine Entschädigung zu verlangen. Da jedoch die Rechtslage noch nicht einheitlich geklärt ist, ist die Aussicht auf eine Entschädigungszahlung ohne Rechtsmittel gering. Oft bleibt nur der Weg zum Anwalt, was jedoch mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Bei FairPlane besteht die Möglichkeit, ohne Kostenrisiko den Fall schnell und unkompliziert und von erfahrenen Vertragsanwälten bearbeiten zu lassen. FairPlane arbeitet nur mit auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten zusammen. Mit dem FairPlane Anspruchsrechner haben Sie die Möglichkeit schnell und unverbindlich die mögliche Entschädigungshöhe zu berechnen.
FairPlane setzt sich für Ihre Entschädigung ein und geht, wenn notwendig, auch für Sie vor Gericht. Im Erfolgsfall wird nur die vereinbarte Provision abgezogen.
Wichtig: Verzichten Sie nicht auf Ihre Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bei FairPlane haben Sie die Möglichkeit ohne Risiko Ihren Fall überprüfen zu lassen.
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