Flug umgebucht?In wenigen Schritten zur Entschädigung.
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Erste Schritte
Werden Sie von der Fluglinie von einer Umbuchung informiert, kontrollieren Sie, ob die neuen Flugzeiten für Sie annehmbar sind. Ist dies nicht der Fall, teilen Sie das der Fluglinie mit und verlangen Sie die Erstattung Ihrer Ticketkosten. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Flugzeitänderung/Umbuchung informiert, können Sie auch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach EU-VO 261/2004 haben.
Check-in
Seien Sie als betroffener Passagier bei einer kurzfristigen Flugzeitenänderung dennoch rechtzeitig am Check-in.
Beweise sammeln
Sammeln Sie Beweise (E-Mails, SMS, Fotos) und bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Bestätigung der Fluggesellschaft
Lassen Sie sich den Grund für die Änderung der Flugzeiten schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen.
Betreuungsleistungen
Bestehen Sie ab einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden auf Betreuungsleistungen vor Ort (Essen, Trinken).
Entschädigungshöhe prüfen
Prüfen Sie mit unserem Anspruchsrechner Ihre mögliche Ausgleichszahlung oder Ticketkostenerstattung.
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Das sind Ihre Rechte bei bei Flugzeitänderung oder Umbuchung
Entschädigungshöhe
Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 Euro.
Beweise
Wurden Sie weniger als14 Tage vor dem Abflug über die Änderung informiert, kann Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Betreuungsleistungen
Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie müssen Getränke, Verpflegung und die Möglichkeit zu einem Telefonat, Fax oder E-Mail erhalten.
EU-Fluggastrechteverordnung
Als Grundlage dient die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Flugzeitänderungen beträgt drei Jahre nach Flugdatum.
Außergewöhnliche Umstände
Ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Fluglinie von Entschädigungszahlungen.
Wann wurden Sie über die Änderung der Flugzeit informiert?
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie von einer bevorstehenden Flugzeitenänderung informiert worden sind. Die Fluggesellschaft muss Ihnen deutlich mitteilen, per SMS, E-Mail oder telefonisch, dass Ihr Flug verschoben wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung und Ticketkostenrückerstattung ODER Ersatzbeförderung kann bestehen, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Umbuchung informiert worden sind.
0-7 Tage
vor Abflug informiert
Hebt Ihr neuer Flug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung, schließlich haben sich die Flugzeiten geändert (Ausnahme. außergewöhnlicher Umstand).
8-14Tage
vor Abflug informiert
Anspruch auf eine Ausgleichsleistung (Entschädigung) haben Sie, wenn Ihr neuer Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).
Mehr als 14 Tage
vor Abflug informiert
Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Änderung des Fluges informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Ist ein Ersatzflug für Sie nicht annehmbar, muss die Fluglinie Ihre Ticketkosten zurückerstatten.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und ist nicht von den Ticketkosten abhängig. Für Strecken bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 €, Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.000 km werden 400 € ausbezahlt. Langstrecken über 3.000 km bringen 600 € Entschädigung.
Werden Sie 8-14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistung, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt. Wurden Sie 8-14 Tage vor dem Abflug von der Fluggesellschaft informiert, verringert sich die Höhe des Entschädigungsanspruchs auf 50%. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, denn dann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen (Vogelschlag, Vulkanausbruch, Unwetter).
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Häufig gestellte Fragen
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