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Die Fluggastrecht experten

Flug umgebucht?
In wenigen Schritten zur Entschädigung.

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in 2 Minuten erledigt

Erste Schritte

Werden Sie von der Fluglinie von einer Umbuchung informiert, kontrollieren Sie, ob die neuen Flugzeiten für Sie annehmbar sind. Ist dies nicht der Fall, teilen Sie das der Fluglinie mit und verlangen Sie die Erstattung Ihrer Ticketkosten. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Flugzeitänderung/Umbuchung informiert, können Sie auch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach EU-VO 261/2004 haben.

Check-in

Seien Sie als betroffener Passagier bei einer kurzfristigen Flugzeitenänderung dennoch rechtzeitig am Check-in.

Beweise sammeln

Sammeln Sie Beweise (E-Mails, SMS, Fotos) und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

Bestätigung der Fluggesellschaft

Lassen Sie sich den Grund für die Änderung der Flugzeiten schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen.

Betreuungsleistungen

Bestehen Sie ab einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden auf Betreuungsleistungen vor Ort (Essen, Trinken).

Entschädigungshöhe prüfen

Prüfen Sie mit unserem Anspruchsrechner Ihre mögliche Ausgleichszahlung oder Ticketkostenerstattung.

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Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle betroffenen Reisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!

Das sind Ihre Rechte bei bei Flugzeitänderung oder Umbuchung

Entschädigungshöhe

Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 Euro.

Beweise

Wurden Sie weniger als14 Tage vor dem Abflug über die Änderung informiert, kann Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Betreuungsleistungen

Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie müssen Getränke, Verpflegung und die Möglichkeit zu einem Telefonat, Fax oder E-Mail erhalten.

EU-Fluggastrechteverordnung

Als Grundlage dient die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Flugzeitänderungen beträgt drei Jahre nach Flugdatum.

Außergewöhnliche Umstände

Ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Fluglinie von Entschädigungszahlungen.

Wann wurden Sie über die Änderung der Flugzeit informiert?

Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie von einer bevorstehenden Flugzeitenänderung informiert worden sind. Die Fluggesellschaft muss Ihnen deutlich mitteilen, per SMS, E-Mail oder telefonisch, dass Ihr Flug verschoben wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung und Ticketkostenrückerstattung ODER Ersatzbeförderung kann bestehen, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Umbuchung informiert worden sind.

0-7 Tage

vor Abflug informiert

Hebt Ihr neuer Flug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung, schließlich haben sich die Flugzeiten geändert (Ausnahme. außergewöhnlicher Umstand).

8-14Tage

vor Abflug informiert

Anspruch auf eine Ausgleichsleistung (Entschädigung) haben Sie, wenn Ihr neuer Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).

Mehr als 14 Tage

vor Abflug informiert

Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Änderung des Fluges informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Ist ein Ersatzflug für Sie nicht annehmbar, muss die Fluglinie Ihre Ticketkosten zurückerstatten.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und ist nicht von den Ticketkosten abhängig. Für Strecken bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 €, Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.000 km werden 400 € ausbezahlt. Langstrecken über 3.000 km bringen 600 € Entschädigung.

Werden Sie 8-14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistung, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt. Wurden Sie 8-14 Tage vor dem Abflug von der Fluggesellschaft informiert, verringert sich die Höhe des Entschädigungsanspruchs auf 50%. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, denn dann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen (Vogelschlag, Vulkanausbruch, Unwetter).

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FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Flugverspätung

Wann bekommt man Entschädigung bei einer Flugzeitänderung oder Umbuchung?

Es kommt vor, dass die Fluglinie die Abflugzeit Ihres gebuchten Fluges ändert. Dadurch könnten Sie Anspruch auf bis zu 600 € Ausgleichszahlung haben. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie bei einer Flugzeitänderung, wenn:

  • Sie eine Woche vor dem Abflug von einer Umbuchung informiert werden und der neue Flug mehr als 1 Stunde früher als der ursprünglich gebuchte Flug startet oder mehr als 2 Stunden später ankommt
  • Sie 8-14 Tage vor dem Abflug von einer Umbuchung erfahren und der neue Flug mehr als 2 Stunden früher als der von Ihnen gebuchte Flug startet oder mehr als 4 Stunden später ankommt

Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

Wenn Sie die Passagiere mindestens 2 Wochen vor dem Abflug von der Umbuchung unterrichtet oder wenn bei der Änderung der Buchung außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie FairPlane per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen werden zunächst alle Unterlagen geprüft.

Wenn Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

 Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung bereits zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei unseren Anwälten einlangen muss. Verstreicht diese Frist ohne Zahlungseingang, wird ein neuer Mahnlauf gestartet.

Trifft dennoch keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. 

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg und die Vertragsanwälte vertreten Sie. Bitte bringen Sie etwas Geduld auf, denn wenn ein Verfahren geführt werden muss, dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung vorliegt.

Mit der Beauftragung von FairPlane werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Wenn außergewöhnliche Umstände eine Umbuchung notwendig gemacht haben.

Der europäische Gerichtshof führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:

  • Instabile politische Umstände am Abflug- oder Zielort (z.B. Krieg oder Terrorgefahr)
  • Gefährliche Wetterlage wie zum Beispiel ein massives Unwetter
  • Naturkatastrophen wie etwa ein Vulkanausbruch
  • Sicherheitsrisiken (technische Probleme, die beispielsweise auf mangelnder Wartung des Flugzeuges basieren sind kein außergewöhnlicher Umstand)
  • Ein Streik, der dazu führt, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann. Ob bei einem Streik tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss immer im Einzelfall geklärt werden.

Wann spricht man von einer Flugzeitänderung oder Umbuchung?

Bei einer Flugzeitänderung verschiebt sich der Zeitpunkt Ihres Abfluges nach vorne oder nach hinten, bei einer Umbuchung werden Sie auf einen anderen Flug verwiesen. In diesem Fall ändert sich auch Ihre Flugnummer.

Was tun, wenn die Flugzeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände geändert wird?

Sollten Ihnen dadurch Wartezeiten von 2 Stunden oder mehr entstehen, haben Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Essen, Getränke, Telefongespräche und eine Taxifahrt. Die Fluglinie muss Ihnen die Kosten für diese Ausgaben ersetzen. Oft bekommen Sie am Schalter der Airline Gutscheine ausgehändigt. Falls nicht, heben Sie unbedingt alle Rechnungen auf und fordern Sie Ihre Ausgaben zurück. 

Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei einer Flugzeitänderung zu?

Ob Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, hängt von der tatsächlichen Wartezeit am Flughafen ab:

  • bei Flügen bis zu 1.500 km bei einer Flugzeitänderung um 2 Stunden oder mehr
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km bei einer Flugzeitänderung von 3 Stunden oder mehr
  • bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bei einer Flugzeitänderung von 4 Stunden oder mehr. 

Die von der Fluggesellschaft zu bezahlenden Betreuungsleistungen beinhalten Kosten für Getränke und Speisen, sowie bis zu zwei Telefongespräche. Wenn sich der Abflug Ihres Fluges auf den nächsten Tag verschiebt, muss die Fluggesellschaft für die Kosten der Unterbringung im Hotel aufkommen. Auch den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline bezahlen. 

Was passiert, wenn ich meinen Flug selbst umbuche?

Wenn Sie selbst Ihren Flug umbuchen, wird das vermutlich mit Kosten verbunden sein. Es kommt ganz darauf an, welche Art von Ticket Sie gebucht haben. Genaueres können Sie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluglinie nachlesen, bei der Sie Ihr Ticket gebucht haben. Wenn Sie selbst umgebucht haben gibt es keine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung und Sie können daher keinen Fall bei FairPlane eingeben.

Hier finden Sie unseren Ratgeber Flug umbuchen

Warum wurde mein Anspruch auf Entschädigung um 50% gekürzt?

Die Ausgleichszahlungen können von der Fluggesellschaft gekürzt werden, wenn Sie auf einen Ersatzflug nach einer Annullierung umgebucht werden, falls der Ersatzflug:

  • Bei einer Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen von weniger als 1500 km nicht mehr als 2 Stunden verspätet ankommt
  • Bei einer Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen bei innereuropäischen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km nicht mehr als 3 Stunden verspätet ankommt
  • Bei Flügen außerhalb der EU und über 3500 km Entfernung zwischen Start und Ziel nicht mehr als 4 Stunden verspätet ankommt.

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