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Hilfe

Hallo, wie können wir behilflich sein?

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Auftragserteilung

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich einen Auftrag bei FairPlane einreichen?

Durch die Eingabe aller notwendigen Informationen in den FairPlane-Anspruchsrechner wird automatisch eine erste Berechnung der voraussichtlichen Höhe Ihrer möglichen Entschädigung angezeigt. Erst wenn Sie den Auftrag im letzten Schritt abschicken, wird dieser entsprechend aufgenommen und Ihnen wird eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet.

Die Beauftragung kann ausschließlich über den Anspruchsrechner erfolgen. Sollten Sie Probleme bei der Eingabe haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie hoch ist die Erfolgsprovision?

Wir arbeiten rein erfolgsbasiert – darum berechnen wir nur etwas, wenn Sie eine Entschädigung/Gutschein erhalten. Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten trägt FairPlane, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen. Die Provision von FairPlane wird von dem tatsächlich ausbezahlten Betrag der Fluglinie berechnet.

Bei Eingaben von Flugproblemen wie Flugverspätung oder Flugausfall berechnen wir eine Erfolgsprovision in der Höhe von 24-35% (inkl. MwSt.).

Sollte unser Vertragsanwalt Ihren Anspruch nicht durchsetzen können, erhalten Sie kein Geld, aber für Sie entstehen keine Kosten. Kein Erfolg-keine Kosten

Wie lange rückwirkend kann ich ein Flugproblem einreichen?

Sie können Flüge aus der Vergangenheit einreichen. Die Verjährungsfrist für Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen beträgt 3 Jahre ab dem Flugdatum (in Österreich). Nach deutschem Recht drei Jahre nach dem Jahr des schädigenden Ereignisses. Sie können Flüge bis zu 30 Monate nach Abflug bei FairPlane einreichen.

Welche Daten benötige ich für die Eingabe?

Der Anspruchsrechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Beantwortung der für uns wesentlichen Fragen zur Prüfung Ihres Anspruchs.

  • Wie lauten Flugnummer und Flugdatum Ihres Problemfluges?
  • Waren Anschlussflüge geplant? Wann hätten Sie ankommen sollen, wann sind Sie tatsächlich angekommen?
  • Welche Ursache für das Flugproblem wurde von der Fluglinie genannt?
  • Ihr Flugticket bzw. Buchungsbestätigung.
  • Ihre Passagierdaten

Falls Sie uns die Buchungsunterlagen nicht elektronisch (Foto oder Scan) als Upload übermitteln können, senden Sie uns diese bitte per Fax an +43-1-532-01-46-46. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit diese Dokumente im Nachhinein in Ihrem Kundenbereich zu hinterlegen.

Wichtig! Natürlich können Sie uns diese Unterlagen auch unter Angabe Ihrer FairPlane-ID per E-Mail an office@fairplane.de senden.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Ihre Flugnummer finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung oder auf der Bordkarte. Eine Flugnummer setzt sich aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft (Grossbuchstaben) und der 2- bis 4-stelligen Nummer des Fluges (z.B. LH 1234) zusammen. Nähere Details und Hilfe zur Identifikation Ihrer Flugnummer auf dem Ticket oder in der Buchungsbestätigung finden Sie hier.

Wo finde ich meinen Buchungscode?

Ein Buchungscode – auch genannt Buchungsnummer, Reservierungsnummer, Booking Code oder Airline Auftragsnummer – besteht immer aus einer Kombination aus 6 Zahlen und Buchstaben z.B. ZXGCH4, wobei die Buchstaben immer groß geschrieben werden (BLOCKBUCHSTABEN). Nähre Details und Hilfe zum Buchungscode finden Sie hier. Den Buchungscode benötigen wir nur, wenn es um die reine Erstattung der Ticketkosten geht.

Kann ich Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Sie können für alle Personen der gleichen Buchung bzw. jene, die auf dem gleichen Flug betroffen waren, den Anspruch einreichen, und diese Person als Mitreisende eingeben. Der Mitreisende erhält eine eigene Vollmacht und eine eigene FairPlane-ID. Wenn er die Vollmacht unterschreibt, kann unser Vertragsanwalt mit der Bearbeitung beginnen. Unser FairPlane-Entschädigungsrechner ermöglicht Ihnen eine rasche und unkomplizierte Eingabe weiterer Passagiere während Ihrer Auftragseingabe.

In unserem System wird jeder Kunde einzeln behandelt. Es gibt daher für jeden Mitreisenden eine eigene FairPlane-ID (Auftragsnummer). Es können nicht mehrere Fälle in einer FairPlane-ID zusammengefasst werden, da unsere Vertragsanwälte jeden Fall einzeln betrachten und bearbeiten müssen. Ein „Sammelverfahren“ für einen Flug ist nicht möglich. Der Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung ist ein persönlicher Anspruch.

Jeder Mitreisender muss eine Vollmacht für die Bearbeitung seiner Ansprüche unterschreiben und an FairPlane übermitteln. Die Vollmacht kann jederzeit online im Kundenbereich unterschrieben werden. Die unterschriebene Vollmacht kann man sich dann als PDF herunterladen und speichern. Vollmachten können nicht in Vertretung unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass bei minderjährigen Passagieren eine Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten notwendig ist. Bei alleinigem Sorgerecht senden Sie uns bitte einen Nachweis an office@fairplane.de.

Bitte beachten Sie, dass es keine Entschädigung für mitgereiste Haustiere oder Instrumente o.ä. gibt, auch wenn für diese ein Sitzplatz gebucht wurde. Ebenso besteht kein Anspruch für Kleinkinder, wenn diese keinen eigenen Sitzplatz hatten und kein Entgelt für den Flug bezahlt haben.

Kann ich meinen Auftrag widerrufen?

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Genauere Informationen finden sie den AGB Abschnitt VIII Punkt 14. Widerrufsrecht/Verbraucher.

Warum erhalte ich die Meldung „FairPlane kann Ihren Fall nicht übernehmen“?

Es gibt zwei Gründe warum der FairPlane Anspruchsrechner Ihren Fall nicht annimmt.

1. Es gibt einen Fehler in der Eingabe

Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe. Vielleicht haben Sie beim tatsächlichen Ankunftsdatum eine Fehleingabe gemacht, so dass Ihr Flug gar nicht drei Stunden später als geplant angekommen ist und daher der Rechner keinen Anspruch sieht? Sie können die EIngabe wiederholden. Sobald Sie eine Auftragsbestätigung mit FairPlane ID (Auftragsnummer) erhalten haben, ist Ihre Eingabe in einen Auftrag verwandelt worden und Ihr Anspruch wird geprüft.

Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9h und 12h für Sie erreichbar.

2. Für Ihren Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung

Unser Anspruchsrechner prüft, ob für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung laut der EU Verordnung 261/2004 besteht. Wenn der Entschädigungsrechner Ihren Anspruch nicht annimmt, bedeutet dies, dass FairPlane Ihren individuellen Fall nicht bearbeiten kann. Es bedeutet jedoch nicht zwingend, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht. Einige Fluglinien sind bei uns zur Eingabe gesperrt, weil wir trotz positiver Urteile keine Zahlungseingänge erhalten und eine Exekution mangels Vermögen im Inland nicht möglich ist.

Selbstverständlich steht es Ihnen daher nach eigenem Ermessen frei, sich direkt an die Fluggesellschaft oder einen Anwalt zu wenden und trotzdem zu versuchen, den Entschädigungsanspruch durchzusetzen.

Es besteht kein Anspruch laut der EU Verordnung 261/2004 wenn:

  • Sie nicht rechtzeitig beim Check in Schalter gewesen sind
  • Sie vorgeschriebene Reise oder Einreisedokumente nicht vorweisen können
  • der betroffene Flug von einem Abflughafen außerhalb der EU startet und von einer Drittstaaten Airline (nicht EU Fluglinie) durchgeführt wird. Für diesen Fall bestehr kein Anspruch nach der EU Fluggastrechteverordnung.
  • ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt wie z.B. schlechtes Wetter oder Sperre des Flughafens. Wenn tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss die Fluglinie keine Entschädigung bezahlen. Unsere Vertragsanwälte prüfen diese Fälle trotzdem ohne Kostenrisiko für Sie.
  • wenn Sie früher als 14 Tage vor Abflug von der Flugannullierung oder Flugplanänderung informiert wurden. Wenn Sie die Reise deswegen nicht antreten wollen, können Sie entweder Ticketkostenerstattung oder eine Ersatzbeförderung verlangen.
  • die Ersatzbeförderung höchstens eine Stunde früher stattfindet oder der Ersatzflug maximal zwei Stunden später ankommt, als der ursprünglich gebuchte Flug.

Was ist die FairPlane ID?

Die FairPlane-ID ist Ihre Auftragsnummer. In unserem System wird jeder Fall einzeln behandelt. Es gibt daher für jeden Reisenden eine eigene FairPlane-ID (Auftragsnummer). Es können nicht mehrere Fälle in einer FairPlane-ID zusammengefasst werden, da unsere Vertragsanwälte jeden Fall einzeln betrachten. Eine „Sammelklage“ für Flüge gibt es nicht. Der Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung ist ein höchstpersönlicher Anspruch.

Ihre FairPlane-ID finden Sie in Ihrer Auftragsbestätigung, in Ihrem Kundenbereich oder in Statusmails, welche Sie von uns erhalten.
Die FairPlane-ID erkennen Sie am Aufbau: sie beginnt mit dem Jahr und Monat z. B. 24-01/ und mehreren nachfolgenden Ziffern z. B. 24-01/123456.

Wenn Sie meherere Fälle bei uns haben, hat jeder Fall (Flug) eine eigene Fairplane-ID.

Wir benötigen die Angabe Ihrer FairPlane-ID aus Datenschutzgründen für jede Auskunft. Sollten Sie Ihre FairPlane-ID nicht wissen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter office@fairplane.de und nennen Sie uns Ihren Vor und Nachnamen sowie Ihre Postleitzahl.

Mein Auftrag bei FairPlane

Häufig gestellte Fragen

Wie ist der Fortschritt meines Auftrags?

Erst wenn alle notwendigen Unterlagen bei uns eingelangt sind, kann die Bearbeitung beginnen.

Bei jeder Statusänderung erhalten Sie ein automatisches E-Mail. Auch in Ihrem Kundenbereich können Sie den aktuellen Status Ihres Falles sehen. Bitte seien Sie nicht verunsichert, sollte sich der Status länger nicht ändern. Es handelt sich um eine individuelle Dienstleistung, deren Dauer von mehreren Faktoren abhängig ist. Mehr zur Dauer eines Auftrages erfahren Sie beim Punkt „Dauer des Auftrages“ im Hilfebereich.

Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Buchungsbestätigung des Fluges
Besonders wichtig für die Bearbeitung ist die Buchungsbestätigung des betroffenen Fluges

Alternativ können Sie auch die Bordkarte oder das E-Ticket des betroffenen Fluges hochladen. Auf dem Dokument muss die Flugnummer, der Name des Passagiers und das Flugdatum ersichtlich sein. Wenn Sie Ticketkosten erstattet haben wollen, muss auch der Preis des Fluges ersichtlich sein. Sie können die Unterlagen in Ihrem Kundenbereich hochladen oder unter Angabe Ihrer FairPlane-ID an office@fairplane.de übermitteln.

FairPlane Vollmacht
Solten Sie Ihre Vollmacht nicht bereits bei der Auftragserteilung unterschrieben haben, erinnern wir Sie per E-Mail an Ihre Unterschrift. Die Vollmacht können Sie ganz einfach online in Ihrem Kundenbereich unterzeichnen. Bitte unterschreiben Sie diese persönlich. Wir benötigen für jeden Auftrag eine persönliche Unterschrift des betroffenen Passagiers. Die Vollmacht erlaubt unserem Vertragsanwalt für Sie Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt FairPlane. Sie als Kunde zahlen nur die Provision im Erfolgsfall. Kein Erfolg – keine Kosten!

Bereits geführter Schriftverkehr mit der Fluglinie
Hatten Sie bereits Schriftverkehr mit der Fluglinie, so können Sie diese Unterlagen gerne in Ihrem Kundenbereich hochladen, oder per E-Mail unter Angabe Ihrer FairPlane-ID an office@fairplane.de senden.

Spezielle Unterlagen angefordert
Selten kann es vorkommen, dass der Vertragsanwalt weitere Unterlagen wie z. B. eine Kopie des Reisepasses benötigt, um Ihren Fall weiter zu bearbeiten. Manche Fluglinien fordern auch die Vollmacht im Original, also könnte es sein, dass der Vertragsanwalt Sie anschreibt, damit Sie ihm dieses Dokument per Post schicken.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Leider gibt es auf diese wichtige Frage keine klare, abschließende Antwort. Die Dauer für die Bearbeitung Ihres Falles ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, die wir nicht im Voraus kennen können:

  • Grund der Flugverspätung
  • Kooperationsbereitschaft der Fluglinie
  • Beheben von Schriftstücken durch die Fluglinie
  • Anerkennen des Anspruchs durch die Fluglinie
  • Anerkennen der Zuständigkeit der Fluglinie (oftmals Ausrede, dass die ausführende Fluglinie eine andere war)
  • Vorbereitung der Klage (je nach Komplexität des Falles und vorhandenen Informationen aufwendiger)
  • Vergabe eines Verhandlungstermins vom zuständigen Gericht (dauert mitunter bis zu 6 Monate)
  • Erscheinen der Fluglinie (Vertreter) vor Gericht, also das Wahrnehmen des Termins
  • Eventuell Vorabentscheidungsverfahren, das heißt, das zuständige Gericht ruft den Europäischen Gerichtshof wegen der Auslegung der EU-Verordnung an (Dauer ca. 1 Jahr)
  • Urteilsausfertigung durch das Gericht (Dauer ca. 2 Wochen)
  • Zahlung der Fluglinie nach positivem Urteil (oftmals muss selbst nach einem positiven Urteil wieder die Zahlung eingemahnt werden), in seltenen Fällen bis hin zur Exekution. Dies verzögert eine Auszahlung um mehrere Monate, da ein neues Verfahren, das Exekutionsverfahren angestrengt werden muss.
  • Überweisung der Zahlung an den FairPlane Kunden (Kontodaten bereits hinterlegt, korrekte Kontodaten)

Ein Anruf, oder eine E-Mail bei unserem Kundenservice ändert nichts an diesem Umstand.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass auch ein Anruf bei unserem Kundenservice zu diesem Thema keine andere Antwort ergibt. Wie schnell der weitere Schritt Ihres Auftrags erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden, weil hier das Handeln von mehreren Personen, auf die FairPlane keinen Einfluss hat, ausschlaggebend ist. Selbst eine ungefähre Zeitangabe kann nicht gemacht werden, da selbst bei Fällen des gleichen Fluges die Auszahlung für einen Passagier außergerichtlich erfolgen kann, für den anderen aber trotzdem Klage eingebracht werden muss.

Wie ist der Ablauf der Fallbearbeitung?

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen beispielhaften Ablauf bei FairPlane handelt. Es kann jederzeit zu einer Zahlung Ihres Anspruchs oder anderen Schritten kommen.

1. Auftrag wird geprüft: Ihre Eingabe wird geprüft. Erst wenn wir alle notwendigen Informationen und Dokumente von Ihnen erhalten haben, können wir mit der Bearbeitung beginnen.
2. Aufforderungsschreiben: Nachdem Sie die FairPlane-Vollmacht unterschrieben haben, wird die Fluglinie von unseren Vertragsanwälten zur Zahlung aufgefordert. Eine Zahlungsaufforderung ist rechtlich vor der Einbringung einer Klage erforderlich (dauert in etwa 1-3 Monate).

3. Mahnschreiben: wenn kein Zahlungseingang vorliegt, wird die Fluglinie nochmals zur Zahlung unter Fristsetzung aufgefordert. Wenn auch nach diesem Schreiben kein Zahlungseingang erfolgt, wird Klage geprüft.
4. Klage wird geprüft: Reagiert die Fluglinie auf die Zahlungsaufforderung nicht, oder lehnt den Anspruch ab, wird eine Klage geprüft und vorbereitet. Je nach Komplexität des Falles kann diese Prüfung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Je mehr Informationen wir bereits von Ihnen erhalten haben, desto schneller können unsere Vertragsanwälte diese Prüfung abschließen. Je besser die Klage und die Begründung Ihres Anspruches, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg vor Gericht.
5. Klage wird eingebracht: Nach Abschluss der Klagsprüfung wird eine Klage beim zuständigen Gericht eingebracht.
5. Verhandlungstermin: Nachdem die Klage eingebracht wurde, müssen wir auf einen Verhandlungstermin warten. Leider haben wir auf die Vergabe der Verhandlungstermine keinen Einfluss. Wenn ein Gericht stark belastet ist, können vom Einlangen der Klage bei Gericht bis zum Gerichtstermin auch sechs Monate und mehr vergehen. Auch wenn die Zeit vom Einbringen der Klage bis zum Verhandlungstermin oft lange dauert: es liegt nicht an FairPlane. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Verhandlungstermin noch zwei Wochen auf das Urteil per Post warten müssen.
6. Urteil: Etwa zwei Wochen nach dem Verhandlungstermin erhalten unsere Vertragsanwälte das Urteil per Post. Nach einem positiven Urteil fordern die Vertragsanwälte die Fluglinie erneut zur Zahlung auf. Leider bedeutet ein positives Urteil nicht automatisch eine garantierte Zahlung seitens der Fluglinie. Zahlt die Fluglinie weiterhin Ihren Anspruch nicht, muss in seltenen Fällen ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Im Normalfall zahlt die Fluglinie innerhalb von 8 Wochen nach dem positiven Urteil Ihre Entschädigung an unsere Vertragsanwälte.
7. Zahlung Ihrer Entschädigung: Sobald wir die Zahlung seitens der Fluglinie erhalten haben, wird eine Überweisung des Betrages abzüglich der Provision an Sie veranlasst. Ihre Kontodaten können Sie direkt im Kundenbereich bei Ihrem Auftrag hinterlegen.

Ändert sich der Status Ihres Auftrages werden wir Sie automatisch per E-Mail informieren.

Warum hat mein Mitreisender am selben Flug bereits Geld erhalten und ich nicht?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Fluglinie den Anspruch für einen Reisenden bezahlt und für den anderen nicht, obwohl es sich um denselben Flug handelt. Es kann ebenfalls vorkommen, dass für einen Fall die Bezahlung außergerichtlich erfolgt (nach der Mahnung), für den anderen Mitreisenden aber Klage eingebracht werden muss.

Auch für uns ist dieses Vorgehen der Fluglinien nicht verständlich. Natürlich wird Ihr Anspruch weiter verfolgt und weiter bearbeitet.

Was geschieht nach der Auftragserteilung?

Zu Beginn wird Ihr Auftrag geprüft. Erst wenn wir alle Dokumente für Ihren Auftrag erhalten haben (Vollmacht, Buchungsbestätigung, Bordkarten, Belege), können wir mit der Bearbeitung Ihrer Ausgleichszahlung beginnen. Bitte übermitteln Sie uns alle Unterlagen digital, außer wir benötigen diese explizit per Post (z. B. benötigen wir manchmal Ihre persönlich unterschriebene Vollmacht im Original per Post). Ein gut leserliches, hochauflösendes Foto, ein Screenshot oder Scan des Dokumentes ist ausreichend und kann direkt per E-Mail unter der Angabe Ihrer FairPlane-ID an office@fairplane.de gesendet weden. Ihre FairPlane-ID finden Sie in Ihrer Auftragsbestätigung, oder auf Ihrer Vollmacht.

Unterlagen gesendet/hochgeladen, aber der Status ändert sich nicht
Sobald die Unterlagen übermittelt wurden, werden Sie innerhalb von ca. 48 Stunden (werktags) von unseren Sachbearbeitern überprüft. Daher kann es ein wenig dauern, bis der Status des Auftrages geändert wird. Sie werden von uns per E-Mail informiert, sollten Unterlagen fehlen oder falsch sein (z. B. unleserlich).

Was ist der Mahnlauf?

Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, senden unsere Vertragsanwälte eine Zahlungsaufforderung an die Fluglinie. Dieser Vorgang ist rechtlich notwendig. Sollte die Fluglinie Ihren Anspruch unberechtigt ablehnen oder keine Reaktion zeigen, prüfen unsere Vertragsanwälte eine Klage gegen die Fluglinie. Die Dauer des Mahnlaufes bis zur Klageprüfung beträgt ca. ein bis zwei Monate.

Wann wird die Fluglinie geklagt?

Zeigt die Fluglinie keine Kooperationsbereitschaft, oder lehnt den Anspruch ab, wird von unseren Vertragsanwälten eine Klage geprüft. Im Idealfall ist dieser Schritt innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Ist Ihr Fall aber sehr komplex, oder es fehlen wichtige Informationen zu Ihren Flug (wir informieren Sie darüber), kann die Prüfung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Je besser die Klage und die Begründung Ihres Anspruches, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Während der Prüfung der Klage wird die Fluglinie natürlich weiterhin zur Zahlung aufgefordert.

Nachdem die Klage vorbereitet wurde, wird sie unmittelbar von unseren Vertragsanwälten beim zuständigen Gericht eingebracht. Nachdem die Klage eingebracht wurde, müssen wir auf einen Verhandlungstermin warten. Leider haben wir auf die Vergabe der Verhandlungstermine keinen Einfluss. Wenn ein Gericht stark belastet ist, können vom Einlangen der Klage bei Gericht bis zum Gerichtstermin sechs Monate oder mehr vergehen.

Auch wenn die Zeit vom Einbringen der Klage bis zum Verhandlungstermin oft lange dauert: Die Vergabe der Gerichtstermine liegt nicht im Einflussbereich von FairPlane. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Verhandlungstermin noch zwei Wochen auf das Urteil per Post warten müssen.

Was bedeutet „Zahlung wurde angekündigt“?

Es kann jederzeit vorkommen, dass die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert, selbst während der Wartezeit auf einen Verhandlungstermin. Sobald die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert und eine Zahlung ankündigt, werden Sie per E-Mail von uns informiert. Mit der Zahlung von der Fluglinie an unsere Vertragsanwälte kann in 6 bis 8 Wochen gerechnet werden. Sobald der Betrag auf das Konto der Vertragsanwälte überwiesen wurde, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail. Danach wird die Überweisung an Sie veranlasst, wenn Sie Ihre Kontodaten bereits hinterlegt haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Ankündigung der Zahlung seitens der Fluglinie keinen garantierten Zahlungseingang an uns darstellt. Es kann vorkommen, dass die Fluglinie die Zahlung ankündigt, aber nicht tätigt und unsere Vertragsanwälte eine Klage vorbereiten müssen. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

Wir bitten daher um etwas Geduld, sollte in Ihrem Auftrag die Zahlung bereits angekündigt worden sein, aber noch nicht tatsächlich an Sie überwiesen wurde.

Was geschieht nach einem positiven Urteil?

Positives Urteil zu Ihrem Fall 
Sobald es ein positives Urteil zu Ihrem Flug gibt, werden Sie umgehend per E-Mail informiert. In den meisten Fällen zahlt die Fluglinie bei Vorliegen eines positiven Urteils innerhalb von 8 Wochen. Sie werden umgehend über die Zahlung informiert. Sobald das Geld auf dem Konto unserer Vertragsanwälte eingegangen ist und Sie Ihre Kontodaten an uns übermittelt haben, wird die Überweisung Ihres Anspruchs abzüglich der FairPlane-Provision veranlasst. Es kann einige Werktage dauern bis das Geld auf Ihrem Bankkonto einlangt.

Positives Urteil zu einem Fall eines anderen Passagiers 
Normalerweise bringen unsere Vertragsanwälte zuerst für einen Passagier des Fluges Klage ein. Es wird immer der erste bei FairPlane eingereichte Auftrag geklagt. Nach positiver Entscheidung in einem Verfahren, wird die Fluglinie aufgefordert auch den Anspruchsforderungen aller Mitreisenden nachzukommen. Dies hat auch den Vorteil, dass bessere Chancen für eventuelle nachfolgende Urteile gegeben sind. Aus Erfahrung wissen wir, dass die von unseren Vertragsanwälten geklagten Fluglinien auch den Anspruch von Mitreisenden zahlen, wenn die Klage einer Person auf diesem Flug erfolgreich war. Sollte die Fluglinie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, werden umgehend die Ansprüche der Mitreisenden mit einer Klage bei Gericht eingefordert.

Wie läuft eine Vollstreckung / Exekution ab?

Zeigt die Fluglinie selbst nach einem positiven Urteil und weiteren Zahlungsaufforderungen keine Reaktion, muss eine Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden. Wenn die Fluglinie den Sitz außerhalb Deutschlands oder Österreichs hat, ist es leider schwierig schnell und effektiv eine Zwangsvollstreckung zu führen. Bei Fluglinien außerhalb der EU ist es zudem nicht einfach, pfändbares Vermögen zu finden. Die zusätzliche Dauer eines Auftrages kann in diesem Fall bis zu 6 Monate und länger betragen. Während der Zwangsvollstreckung wird die Fluglinie weiterhin laufend zur Zahlung aufgefordert. Ab Einbringung der Zwangsvollstreckung hängt die Dauer einzig vom zuständigen Gericht ab. Unsere Vertragsanwälte haben keinen Einfluss und können diesen Vorgang nicht beschleunigen. Eine Exekution ist nur in sehr seltenen Fällen erforderlich. In den meisten Fällen zahlt die Fluglinie bei Vorliegen eines positiven Urteils innerhalb von 8 Wochen.

Wir informieren Sie umgehend, sobald wir eine Zahlung von der Fluglinie erhalten.

Warum wurde mein Fall abgelehnt?

Es gibt unterschiedliche Gründe warum Ihr Fall abgelehnt wird:

1. Kein Anspruch auf Entschädigung: Nach der Prüfung durch unsere Vertragsanwälte besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
2. Erforderliche Dokumente wurden nicht an uns übermittelt: Sollten Sie die Vollmacht oder andere wichtige Dokumente nicht an uns übermittelt haben, müssen wir den Auftrag stornieren. Ohne die angeforderten Unterlagen können wir Ihren Auftrag leider nicht bearbeiten.
3. Negatives Urteil zu Ihrem Flug: Leider kommt es selten vor, dass ein negatives Urteil vom Gericht ausgesprochen wird. Wir müssen den Auftrag in diesem Fall dann leider ablehnen.

Es steht Ihnen natürlich frei, noch andere Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches zu setzen. Bitte beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist, die in Österreich drei Jahre beträgt, beginnend ab Ihrem Flugdatum. In Deutschland endet die Verjährung drei Jahre nach dem Jahr in dem das Schadensereignis (Flugunregelmäßigkeit) stattgefunden hat. Bei FairPlane können Sie Ihren Fall bis zu 30 Monate nach dem Schadensereignis eingeben.

Die FairPlane Vollmacht

Bei der Eingabe Ihres Falles und der Beauftragung von FairPlane können Sie die Vollmacht für die FairPlane Vertragsanwälte gleich online Unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht können Sie als PDF herunterladen und bei Ihren Unterlagen abspeichern.

Eine Vollmacht wird benötigt um zu beweisen, dass Ihr Vertragsanwalt Sie vertreten darf. Ohne diese Vollmacht wird Ihr Auftrag nicht bearbeitet. Diese Vollmacht bedeutet nicht, dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen, diese werden von FairPlane übernommen, sofern die Fluggesellschaft diese nicht tragen muss. Es entstehen keine Rechtsanwaltskosten für Sie. Sie als FairPlane Kunde zahlen nur die Erfolgsprovision. Haben wir keinen Erfolg, entstehen keinerlei Kosten Für Sie. Die Gerichtskosten trägt FairPlane, sofern diese nicht die unterliegende Partei zahlen muss.

Manche Fluglinien verlangen die Vollmacht im Original. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, sollten wir die Vollmacht im Original benötigen. Senden Sie nur in diesen Fällen die Vollmacht per Post an uns.

Vollmacht für minderjährige Reisende
Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht für minderjährige Reisende von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss. Bei alleinigem Sorgerecht senden Sie uns bitte eine behördliche Bestätigung der alleinigen Obsorgeberechtigung an office@fairplane.de unter Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Was geschieht im Falle eines negativen Urteils?

Sollte das Gericht in erster Instanz ein negatives Urteil zu Ihrem Fall aussprechen, und der Vertragsanwalt sieht keine ausreichenden Chancen in der zweiten Instanz eine andere Entscheidung bewirken zu können, müssen wir Ihren Auftrag leider ablehnen und können keine weiteren Schritte mehr setzen. Es steht Ihnen natürlich frei, noch andere Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches zu setzen. Bitte beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist, die in Österreich und Deutschland drei Jahre beträgt, beginnend ab Ihrem Flugdatum. Durch die Klage bei Gericht wird diese Verjährung aber bis zum Urteil gehemmt, das heißt, Sie haben keinen Nachteil.

Natürlich entstehen keine Kosten für Sie. Kein Erfolg – keine Kosten! Die FairPlane Erfolgsprovision zahlen Sie nur, wie der Name schon sagt, bei erfolgreicher Fallbearbeitung.

Mein Mitreisender hatte ein positives Urteil. Warum ich nicht?
Leider kann es vorkommen, dass für denselben Flug unterschiedliche Urteile gesprochen werden. Die Entscheidung, ob ein Anspruch gemäß der EU-Verordnung 261/2004 besteht, liegt in der Beurteilung des jeweiligen Gerichts.

Zahlung und Rechnung

Häufig gestellte Fragen

Wie erfolgt die Zahlung der Erfolgsprovision?

Die Fluggesellschaft wird die Ausgleichszahlung direkt an die Vertragsanwälte überweisen. Die Erfolgsprovision wird von dieser Ausgleichszahlung abgezogen und FairPlane überweist Ihnen den entsprechend verringerten Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wann wird die Entschädigung ausbezahlt?

Sobald die Fluglinie die Entschädigung an uns oder unsere Vertragsanwälte überwiesen hat, erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und eine Auszahlung abzüglich der vereinbarten Erfolgsprovision (inkl. MwSt.) wird veranlasst.

Haben Sie Ihre Kontodaten bereits bekannt gegeben, dauert es etwa 2-3 Werktage bis das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Sollten Sie Ihr Geld nicht innerhalb von 1-2 Wochen erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter office@fairplane.de unter Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Achtung: Ein positives Urteil, oder eine Zahlungsankündigung stellt keine garantierte Zahlung der Fluglinie an uns dar. Sie erhalten den Betrag erst, sobald die Fluglinie tatsächlich Ihre Ausgleichsleistung an uns gezahlt hat.

Wie kann ich meine Kontodaten bekanntgeben?

Sie können jederzeit Ihre Kontodaten in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrem Fall hinterlegen. Natürlich können Sie uns Ihre Kontodaten auch per E-Mail übermitteln: kontodaten@fairplane.de. Die Kontodaten werden zu jedem Fall separat gespeichert.

Wollen Sie Ihre Kontodaten nachträglich ändern, senden Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten (IBAN und BIC) an kontodaten@fairplane.de unter der Angabe Ihrer FairPlane-ID sowie Vor- und Nachnamen des Kontoinhabers.

Was soll ich tun wenn die Fluglinie mir die Entschädigung direkt überwiesen hat?

Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn Ihnen die Fluglinie die Entschädiugng direkt überwiesen hat. Wenn Sie uns davon nicht in Kenntnis setzen, führen unsere Vertragsanwälte weiterhin ein Verfahren für Sie und es kann zu erheblichen Kosten (z.B. frustrierende Gerichtskosten) kommen, welche wir an Sie weiterverrechnen müssen.

Bonusmeilen oder Gutscheine

Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, sollte die Fluglinie Ihnen ein Angebot machen und nehmen Sie dieses nicht an. Angenommene Gutscheine oder Bonusmeilen können den vollen Anspruch auf Entschädigung verfallen lassen.

Was ist eine Teilzahlung?

Es kann vorkommen, dass die Fluglinie nur einen Teil der Entschädigung ausbezahlt. Sie erhalten diesen Teil abzüglich der anteiligen FairPlane Erfolgsprovision innerhalb von 3 bis 4 Werkktagen auf Ihr Bankkonto, sofern die Kontodaten bereits an uns übermittelt wurden. Die FairPlane Vertragsanwälte arbeiten natürlich weiter und fordern auch den restlichen Betrag bei der Fluglinie ein.

Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn die Fluglinie einen Teil der Entschädigung direkt an Sie überwiesen hat. Wenn Sie uns davon nicht in Kenntnis setzen, führen unsere Vertragsanwälte weiterhin ein Verfahren für Sie und es kann zu erheblichen Kosten (z. B. frustrierende Gerichtskosten) kommen, welche wir an Sie weiterleiten müssen.

Wie geht es weiter, wenn die Fluglinie eine Zahlung angekündigt hat?

Sobald die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert und eine Zahlung ankündigt, kann mit der Zahlung von der Fluglinie an unsere Vertragsanwälte in 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.
Sobald der Betrag auf das Konto der Vertragsanwälte überwiesen wurde, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail. Danach wird die Überweisung an Sie veranlasst, wenn Ihre Kontodaten bereits hinterlegt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass eine Ankündigung der Zahlung seitens der Fluglinie keinen garantierten Zahlungseingang an uns darstellt. Es kann vorkommen, dass die Fluglinie die Zahlung ankündigt, aber nicht tätig und unsere Vertragsanwälte eine Klage vorbereiten müssen. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

Wir bitten daher um etwas Geduld, sollte in Ihrem Auftrag die Zahlung bereits angekündigt worden sein.

Was soll ich tun wenn ich eine Kostennachricht vom Gericht erhalte?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Gericht dem betroffenen Flugpassagier eine Kostennachricht oder Kostenvorschreibung zusendet. BITTE BEZAHLEN SIE NICHTS EIN, sondern übermitteln Sie das Schreiben unter Angabe Ihrer FairPlane-ID an office@fairplane.de. Alle anfallenden Gerichtskosten werden von FairPlane getragen, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen. Falls Sie vertragswidrig einen Zahlungseingang bei uns nicht bekanntgegeben haben und die Forderung im Gerichtsverfahren daher nicht mehr besteht, werden diese frustrierten Gerichtskosten an Sie verrechnet.

Warum hat mein Mitreisender bereits Geld erhalten?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Fluglinie den Anspruch für einen Reisenden bezahlt und für den anderen nicht, obwohl es der gleiche Flug ist. Es kann ebenfalls vorkommen, dass für einen Fall die Bezahlung außergerichtlich erfolgt, und für den anderen Mitreisenden Klage eingebracht werden muss. Auch für uns ist dieses Vorgehen der Fluglinien nicht verständlich. Der nicht bezahlte Auftrag wird auf jeden Fall weiter bearbeitet.

Ich benötige eine Rechnung ohne Umsatzsteuer für Unternehmen.

Die Entschädigung gebührt ausschließlich dem Flugpassagier und ist unabhängig vom Zweck und Rechnungsempfänger der Buchung. Nachzulesen in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 261/2004.

Aufgrund dieses höchstpersönlichen Anspruchs ist die Voraussetzung für eine Umkehrung der Steuerschuld für Unternehmen nicht gegeben. Somit kann keine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Kann FairPlane die Erfolgsprovision direkt mit meiner Versicherung abrechnen?

Eine direkte Abrechnung zwischen FairPlane und Ihrer Rechtsschutzversicherung ist nicht möglich. Die FairPlane Provision wird von dem auszuzahlenden Betrag in Abzug gebracht. Wenn die FairPlane Provision von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird, kann diese von Ihrer Versicherung rückerstattet werden. Reichen Sie dafür die FairPlane Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Muss die Entschädigung versteuert werden?

Mit der Entschädigung ist keine Leistung verbunden, daher brauchen Sie diese grundsätzlich nicht zu versteuern. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die MwSt. in unserer Abrechnung bezieht sich rein auf die Erfolgsprovision.

Der Kundenbereich

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kundenbereich?

Wenn Sie einen Auftrag in unserem Anspruchsrechner anlegen wird ein Kundenbereich für die in der Auftragsbestätigung genannte FairPlane-ID erstellt. Sobald Sie bei der Online Eingabe auf „Jetzt Beauftragen“ klicken, werden Sie automatisch zu Ihrem Kundenbereich weitergeleitet. Im Kundenbereich unterschreiben Sie die Vollmacht für unsere Vertragsanwälte und laden Ihre Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung oder Bordkarte, oder E-Ticket hoch. Bitte beachten Sie, dass auf dem Dokument das Reisedatum, der Passagier und die Flugnummer ersichtlich sein müssen.

Jeder Mitreisende erhält eine eigene FairPlane-ID und wird als eigener Fall behandelt. Jede FairPlane-ID hat einen eigenen Kundenbereich. Ein Kundenkonto wird erst bei der Falleinreichung erstellt. Daher ist es nicht möglich ein Kundenkonto ohne Auftrag zu aktivieren.

Wo finde Ich den FairPlane Kundenbereich ?

Der Login zu Ihrem Kundenbereich befindet sich auf der Homepage von FairPlane am Ende der Startseite unter “Login”.

Sobald Sie einen Auftrag über unseren Anspruchsrechner eingegeben haben, erhalten Sie per E-Mail Ihre Auftragsbestätigung. Diese enthält Ihre FairPlane-ID und einen Link in Ihren Kundenbereich, der eine begrenzte Gültigkeit hat.

Sie können jederzeit eine neue PIN für Ihren Kundebereich anfordern.

Wie bekomme ich eine neue PIN?

Gehen Sie zum Kundenbereich und geben Sie in die erste Zeite Ihre FairPlane-ID ein. In die zweite Zeile schreiben Sie entweder Ihren Vornamen, den Nachnamen, oder die E-Mail Adresse welche Sie bei der Eingabe Ihres Falles verwendet haben. Wir senden Ihnen dann an die bei Ihrem Fall hinterlegte E-Mailadresse eine PIN zu, mit der Sie sich einloggen können.

Kann ich Daten im Kundenbreich ändern?

Daten können im Kundenberich nicht selbst geändert werden.

Persönliche Daten

Auch wenn es nur „Tippfehler“ sind, oder ein Zahlendreher bei der Postleitzahl. Ihre persönlichen Daten können nur von unseren Servicemitarbeitern geändert werden. Wenn Sie eingegebene Daten ändern wollen, schreiben Sie bitte an office@fairplane.de und schreiben uns die vorzunehmenden Änderungen unter Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Falsche Flugnummer, falsches Flugdatum

Fehler bei der Eingabe können immer passieren. Kein Problem: Wenn Sie eingegebene Daten ändern wollen, schreiben Sie bitte an office@fairplane.de und schreiben uns die vorzunehmenden Änderungen unter Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Kontodaten

Die Kontodaten können Sie nur einmal im Kundenbereich hinterlegen. Wenn Sie diese nachträglich ändern wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an kontodaten@fairplane.de unter Angabe Ihrer FairPlane ID, der neuen Bankverbindung und Vor- Nachnamen des Kontoinhabers.

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

Wenn Sie Ihre zum Fall hinterlegte E-Mail Adresse ändern wollen, schreiben Sie bitte an office@fairplane.de, unter Angabe Ihrer FairPlane-ID und Bekanntgabe der neuen E-Mail Adresse.

Wo sind die Aufträge meiner Mitreisenden?

Jeder Mitreisende erhält eine eigene FairPlane-ID und daher auch einen eigenen Kundenbereich. Mitreisende, die Sie bei der Falleingabe eingegeben haben, können Sie daher nicht in Ihrem Kundenbereich sehen. Jede FairPlane ID hat einen eigenen Kundenbereich.

Wie kann ich mein Kundenkonto löschen?

Bitte senden Sie uns eine Löschungsanfrage an datenschutz@fairplane.de mit Angabe Ihrer FairPlane-ID.
Hinweis: ein gelöschtes Konto kann nicht mehr wiederhergestellt werden.

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