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EU mahnt Fluglinien: Verbraucherschutz bei Annullierungen muss verbessert werden!

EU mahnt Fluglinien: Verbraucherschutz bei Annullierungen muss verbessert werden!Seit Ausbruch der Corona Krise wurden zahlreiche Flüge von den Luftfahrtunternehmen annulliert. Die Passagiere haben den Ticketpreis bereits im Voraus geleistet. Viele Passagiere warten immer noch auf eine Auszahlung, obwohl in der EU Fluggastrechteverordnung geregelt ist, dass eine Auszahlung innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat.

Dieser unerfreuliche Umstand hat nun dazu geführt, dass die EU Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Fluggesellschaften dazu aufgefordert haben den Verbraucherschutz bei Flugannullierungen zu verbessern und haben einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

  • Bei einer Flugannullierung müssen Verbraucher proaktiv über ihre Rechte informiert werden
  • Verbraucherrechte, wie die Rückerstattung in bar dürfen von den Airlines nicht als „good will“ dargestellt werden
  • Die Verbraucher müssen besser darüber informiert werden, dass es keine Pflicht zur Annahme von Gutscheinen gibt, sondern auch einen Anspruch auf Rückerstattung in bar innerhalb von sieben Tagen
  • Verbraucher müssen eine echte Wahl zwischen Gutscheinen und Rückerstattung in bar haben.
  • Verbraucher die bereits einen Gutschein angenommen haben, sollen auch VOR der Ablaufzeit des Gutscheines eine Rückerstattung in bar erhalten können.

  • Auch wenn der Flug über einen Vermittler gebucht wurde, muss die Fluggesellschaft Anfragen von Kunden akzeptieren und bearbeiten. Auch hier ist die sieben Tage Rückzahlung einzuhalten
  • Rückstände bei der Ticketkostenrückerstattung sollen zügig aufgearbeitet, also ausgezahlt werden, spätestens bis zum 1.09.2021
  • Für alle neuen Buchungen muss die Rückzahlung der Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen bei Annullierung durch die Fluglinie eingehalten werden.

FairPlane hat wegen schleppender Auszahlungen, oder gar wegen kompletten Ignorierens von Verbraucheranschreiben an die Fluglinien letztes Jahr den neuen ServiceTicketRefund ins Leben gerufen. Wenn die Fluglinie innerhalb von sieben Tagen zahlt, ist der Service kostenfrei. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an. Alle Fälle werden von auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten bearbeitet.

 

Leider muss in vielen Fällen erst ein Anwalt Schreiben bei der Fluglinie eintrudeln, damit eine Ticketkostenrückzahlung erfolgt. Selbst bei großen und renommierten Luftfahrt Unternehmen muss manchmal Klage eingereicht werden, damit eine Zahlung erfolgt.

Faktisch stellt dieses unberechtigte Einbehalten der Ticketkosten ein zinsloses Darlehen für die Fluglinien dar. Leidtragende sind die Verbraucher.

Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte
und FairPlane Unternehmenssprecher:

„ Die Airlines haben in der Krise Milliarden an Staatlichen Hilfen erhalten. Obwohl die Rechtslage bei Annullierungen durch das Luftfahrtunternehmen selbst ganz klar ist, verzögern die Airlines Rückzahlungen und provozieren unnötige Gerichtsverhandlungen. Die Verbraucher warten ewig auf Ihre im Voraus bezahlten Ticketkosten. Schlittert eine Fluglinie in die Insolvenz, ist das Geld dann weg. Sollten die vielen offenen Rückerstattungen weiterhin nicht bezahlt werden, kann man von einem Skandal sprechen. Gleichzeitig auch davon, dass die Fluglinien geltendes EU Recht einfach ignorieren. Hier muss rasch Abhilfe geschaffen werden.“