Die Gewerkschaft Verdi ruft diesen Donnerstag, den 20.04.2023 und am Freitag den 21.04.2023 erneut zu einem Warnstreik auf. Auch die Eisenbahngewerkschaft will sich dem Streik anschließen.
Wann beginnt der Streik an den Flughäfen?
Streikbeginn ist an den Flughäfen bereits in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, den 20.April. Der Streik wird voraussichtlich in der Nacht von Freitag den 21. April auf Samstag beendet sein.
Warum wird wieder gestreikt?
Hintergrund ist die noch immer nicht abgeschlossene Tarifverhandlung für die Luftsicherheitsbeschäftigten (Fluggastkontrolle, Personal- und Warenkontrolle und Servicebereiche). Es geht vor allem um Zeitzuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, sowie eine bessere Entlohnung von Überstunden. Trotz mehrmaliger Streiks
Welche Flughäfen sind von dem Warnstreik betroffen?
Flughafen Düsseldorf Streik am Donnerstag, 20.04.2023 und Freitag, 21.04.2023
Flughafen Hamburg Streik am Donnerstag, 20.04.2023 und Freitag, 21.04.2023
Es sind rund 80.000 Passagiere vom Streik betroffen! Nach dem aktuellen Stand werden die 152 geplanten Abflüge und die 156 geplanten Ankünfte am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden.
„Aufgrund des ver.di-Streiks von Mittwoch, 19. April 2023, 22 Uhr bis Freitag, 21. April 2023, 23 Uhr (Betriebsende), sind am Hamburg Airport keine regulären Abflüge möglich. Auch bei den Ankünften sind Flugstreichungen und Verspätungen zu erwarten. Passagiere werden gebeten, sich bei Stornierungen/Umbuchungen an ihre Fluggesellschaft zu wenden.“
Flughafen Köln Bonn Streik am Donnerstag, 20.04.2023 und Freitag, 21.04.2023
429 Flüge sind betroffen!Donnerstag sind regulär insgesamt 204 Passagierflüge (103 Starts, 101 Landungen) geplant. Am Freitag stehen 225 Passagierflüge (108 Starts, 117 Landungen) auf dem Flugplan.
„Laut ver.di soll das Personal an den Passagierkontrollstellen von Donnerstag (20.4.), 7 Uhr, bis Samstag (22.4), 7 Uhr, die Arbeit niederlegen. Auch die Beschäftigten an den Personal- und Warenkontrollen sind zum Streik aufgerufen. Hier soll der Ausstand am Mittwochabend um 22 Uhr beginnen und bis Freitag um 24 Uhr dauern.
Aufgrund der Streikankündigung ist am Flughafen Köln/Bonn mit massiven Beeinträchtigungen des Flugbetriebs, längeren Wartezeiten und Flugausfällen an zu rechnen. Passagiere, die für Donnerstag oder Freitag einen Flug von oder nach Köln/Bonn gebucht haben, werden dringend gebeten, sich bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter vor der Anreise zum Flughafen über den Status ihres Fluges zu informieren.“ Information für Passagiere
Flughafen Stuttgart Streik am Freitag, 21. April
Am Freitag, 21. April 2023, finden wegen eines Streiks an der Luftsicherheitskontrolle ganztägig keine Abflüge statt. Flüge nach Stuttgart sind möglich. Passagiere und Abholende werden gebeten, sich bei der Airline über den Flugstatus zu informieren und nicht zum Flughafen zu kommen.
Wen soll ich wegen meines ausgefallenen Fluges kontaktieren?
Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, ist die Fluglinie Ihr Ansprechpartner. Fragen Sie nach einer Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpukt.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner, fragen Sie, wann eine Ersatzbeförderung stattfinden kann, damit Sie Ihren Urlaub, wenn auch verspätet, antreten können. Veranstalter einer Pauschalreise sind auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die bei Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und verlangen Sie etwa eine Hotelübernachtung, oder den weiteren Aufenthalt in Ihrer Unterkunft, wenn nicht am Tag der geplanten Abreise eine Ersatzmaschine für Sie startet. Sie können bei einer Verspätung ab fünf Stunden außerdem den Reisepreis mindern. Zeigen Sie dazu die Verspätung beim Reiseveranstalter unverzüglich an. Der Tagesreisepreis kann ab der fünften Stunde um 5 Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.
Ausgleichsleistung bei diesem Streik?
Die EU Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) sieht bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugannullierungen oder verpassten Anschlußflügen eine Ausgleichsleistung als Schadenersatz für betroffene Passagiere vor. Die Höhe dieser Ausgleichsleistung ist von der Flugstrecke abhängig, die Kosten des gebuchten Tickets sind unerheblich. Auf der Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer) steht eine Entschädigung von 250 € zu. Auf der Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer) steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu. Bei der Langstrecke (über 3500 Kilometer)beträgt die Entschädigung 600 € (wenn der Abflug in der EU war, der Flug innerhalb der EU war, oder wenn Sie mit einer europäischen Fluglinie vom Drittstaat in die Eu geflogen sind).
Allerdings muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie bei diesem Streik keine Ausgleichsleistung nach EU-Fluggastrechteverordnung erhalten können.
Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Sollte der angebotenen neue Flug für Sie persönlich nicht in Frage kommen, können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.
Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung
Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen. Wenn Sie die Reise gar nicht mehr antreten wollen, fordern Sie die Fluglinie zur Rückerstattung der Ticketkosten auf. Laut Europäischer Fluggastrechteverordnung muss Ihnen die Fluglinie Ihre Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen. Es besteht keine Pflicht einen Gutschein anzunehmen. Mit der Annahme eines Gutscheins binden Sie sich an eine Fluglinie. Die rückerstatteten Ticketkosten können Sie für jede neue Buchung ohne eine Bindung verwenden.
Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung
Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.
Am Rückflug vom Streik betroffen
Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:
Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühest möglichen Zeitpunkt
Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen
- Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
- Verpflegung: Speisen, Getränke
- Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax
Sollte Ihnen die Fluglinie die notwendige Hotelübernachtung nicht kostenfrei zur Verfügung stellen und auch keine Gutscheine für Speisen und Getränke aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.