Bereits am Wochenende gab es wegen des starken Schneefalls Einschränkungen im Flugverkehr. Starker Eisregen in der Nacht von Montag auf Dienstag haben einen sicheren Flugbetrieb unmöglich gemacht. Für heute, den 5. Dezember, wären eigentlich ca. 770 Starts und Landungen geplant.
Der Flughafen wird vorerst von 6 Uhr früh bis 12 Uhr mittags gesperrt. Während der Sperre werden die Betriebsflächen enteist. Der Flugverkehr soll voraussichtlich um die Mittagszeit wieder aufgenommen werden.
Betroffene Fluggäste sollen die Fluglinie kontaktieren, da für Umbuchungen laut Flughafen nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Auch der Bahnverkehr ist durch die Schneemassen massiv beeinträchtigt.
Die Lufthansa rechnet mit weiteren wetterbedingten Flugausfällen im laufe der Woche. Zahlreiche betroffene Passagiere haben bereits mehr als eine Nacht auf Feldbetten im Terminal des Flughafens verbracht. Die versprochenen Anschlussflüge oder Ersatzbeförderungen wurden mehrfach annulliert. Lufthansa bietet Passagieren mit Reisedatum bis zum 9. Dezember eine kostenlose Stornierung an. Wenn ein gebuchter Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, sieht allerdings auch die EU_VO 261/2004 vor, dass der betroffenen Passagier den Reiseplan aufgeben kann und seine Ticketkosten zurückfordern kann. Die Fluglinie muss die Flugscheinkosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
Das sind Ihre Rechte bei Flugannullierung wegen Eisregen
Wenn ein unvorhersehbares Ereignis, wie der Eisregen in München die Sperre eines Flughafens verursacht, kann man davon ausgehen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Für den betroffenen Passagier bedeutet das, dass die Fluglinie keine Ausgleichszahlung leisten muss. Sie kann das Ereignis nicht abwenden.
Recht auf Betreuungsleistung ab einer Wartezeit von 2 Stunden
Speisen, Getränke, Hotelübernachtung, Fahrt vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück, bis zum neuen Abflug. Diese Leistung ist von der Fluglinie zeitlich unbegrenzt zu erbringen.
Recht auf zeitnahe Ersatzbeförderung ODER Ticketkostenrückerstattung
Wenn die Reise für Sie sinnlos geworden ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihre gesamten Ticketkosten ohne Abzüge von der Fluglinie verlangen.
Wenn Sie, wenn auch mit erheblicher Verspätung, die Reise dennoch antreten wollen, oder müssen, wenden Sie sich an die Fluglinie. Sie ist verpflichtet, eine zeitnahe Ersatzbeförderung für Sie zu veranlassen. Die Fluglinie ist dabei nicht an Ihre eigene Flotte gebunden. Eine Ersatzbeförderung kann auch mit der Bahn stattfinden. Angesichts der großen Probleme, die wegen des Schneechaos auch bei der Bundesbahn herrschen, scheidet diese Möglichkeit wohl eher aus.
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Die aktuell geplanten Abflüge am Flughafen München.
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