Streik Flughafen Hamburg
Beginnend mit der Nachtschicht vom 22. auf den 23. März 2023 ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten des Flughafens Hamburg, die unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes fallen oder daran gekoppelt sind, zu einem 24-stündigen Warn- und Solidaritätsstreik auf. Dies betrifft die Beschäftigten der Flughafengesellschaft, sowie Beschäftigte aus den Bereichen Instandhaltung, IT-Technik, Parkraumbewirtschaftung und Bordkartenkontrolle, und die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei.
Streik Flughafen München
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten der Sicherheitsgesellschaft München (SGM) am Flughafen München zu einem sechsstündigen Streik für Donnerstag, den 23. März aufgerufen. Der Streik beginnt um 8:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr.
Hintergrund sind die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen. Die Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten und den geforderten Mindestbetrag von 500 Euro pro Monat sowie 200 Euro mehr für die Auszubildenden lehnen die Arbeitgeber bislang vehement ab.
Keine Ausgleichsleistung bei diesem Streik
Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie keine Ausgleichsleistung nach EU-VO erhalten können.
Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung
Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen.
Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung
Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.
Am Rückflug vom Streik betroffen
Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:
Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen
- Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
- Verpflegung: Speisen, Getränke
- Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax
Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.