Codesharing bei Fluglinien gehört heute zum Alltag. Wir haben zusammengefasst, welche Vor- und Nachteile dabei für Passagiere entstehen.
Codesharing bringt Kunden verschiedener Airlines auf einem Flug zusammen. Das ist der Hintergedanke gewesen, als Anfang der 90er Jahre Qantas und American Airlines erstmals Tickets für denselben Flug unter verschiedenen Flugnummern verkauften.
Durch das Codeshare von Flügen können Fluglinien ihr Streckennetz deutlich erweitern. Ein Flug wird von mehreren Airlines genutzt. Ein Flugunternehmen dient als sogenannter Operating Carrier und stellt den Flug, die Maschine und die Crew zur Verfügung. Eine weitere, oder auch mehrere Fluglinien verkaufen als Marketing Carrier Flugtickets unter ihrem Namen.
Codesharing im Überblick
Viele Reisende sind verunsichert, wenn sie beispielsweise einen Flug bei Lufthansa gebucht haben, am Rollfeld dann aber eine Etihad Maschine bereitsteht.
Für die Fluglinien bringt Flugzeug Sharing viele Vorteile: Sie können ihr Streckennetz erweitern, Flüge besser auslasten und günstig neue Verbindungen testen. Auch lassen sich Anschlussflüge so besser abstimmen. In der EU ist Codesharing grundsätzlich allen Fluggesellschaften erlaubt (Verordnung EG Nr. 1008/2008). In den übrigen Gebieten wird die Erlaubnis zu Codesharings in den Luftverkehrsabkommen der betroffenen Staaten festgeschrieben.
Passagiere müssen keine Angst haben, bei Codeshare Flügen in schrottreifen Maschinen ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Laut LBA dürfen Fluggesellschaften aus EU-Ländern nur mit Airlines kooperieren, die die Sicherheitstests der Internationalen Flugtransport-Vereinigung (IATA) bestanden haben.
Die Fluggesellschaften versichern, dass ihre Codeshare Partner annähernd dieselben Annehmlichkeiten im Flieger bieten. Tatsächlich ist es natürlich nicht so, dass Sie genau denselben Service erwarten können. Warmes Essen oder doch nur Snacks, das wird stark von der Fluglinie abhängen, die den Flug durchführt. Sicherheit und technischer Stand der Flugzeuge ist aber in der Regel ähnlich.
Wie erkenne ich einen Codeshare Flug?
Bei der Buchung selbst ist das Flugzeug Sharing nicht bei allen Flugunternehmen sofort ersichtlich. Auf dem Ticket selbst steht die Flugnummer des Operating Carriers. Auf der Anzeigetafel am Flughafen werden meist die verschiedenen Flugnummern abwechselnd eingeblendet.
Ein Flugzeug fliegt dieselbe Strecke unter zwei verschiedenen Flugnummern.
Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen genau studieren steht meist neben dem Flug der Zusatz „operated by“, d. h. „ausgeführt durch“ eine andere Fluglinie, als die, bei der Sie den Flug gebucht haben.
Auch im Reisebüro werden Sie in der Regel heute vor dem Buchen darauf hingewiesen, welche Airline den Flug ausführt. Um sicherzugehen, fragen Sie am besten genau nach. Wer online bucht, sollte auf Sternchen und Fußnoten achten. Die Flug-Suchmaschine Skyscanner etwa zeigt, sowohl den Anbieter des Fluges, als auch die ausführende Fluglinie an.
Das Streckennetz der Airline wird durch Flugzeug Sharing deutlich erweitert. Ihr Gepäck wird bis zum Zielort durchgecheckt, muss also nicht beim Umsteigen erneut aufgegeben werden. Auch die Abstimmung der Anschlussflüge funktioniert reibungsloser. Einige Fluggesellschaften, die Codeshare Abkommen haben, legen auch die gesammelten Meilen für die Flüge zusammen. So können Sie als Passagier schneller zu Gratifikationen kommen.
Ob ein Codesharing Flug für Sie ungünstiger ist, hängt vor allem von Ihrer Reisedestination ab, denn die Fluggastrechteverordnung der EU, auf die Sie Ihre Ansprüche bei Verspätung stützten können, gilt nicht für alle Flüge. Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Ungültig ist sie hingegen für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.
Es macht also einen großen Unterschied, wenn Sie beispielsweise aus den USA in die EU einreisen, ob Sie mit Delta Airlines (amerikanische Airline) fliegen, oder ob der Flug von einem Codeshare Partner, wie z. B. der Air France, ausgeführt wird. Den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung erhalten Sie in diesem Beispiel nur, wenn die Air France den Flug ausgeführt hat. Wenn Sie also schon genau wissen, dass Sie aus einem Drittstaat (nicht EU) in die EU einreisen werden, ist es sicher sinnvoll, bei einer europäischen Fluglinie zu buchen und sich zu vergewissern, dass diese auch tatsächlich den Flug ausführt.
Weitere Probleme kann es auch bei den Handgepäcksbestimmungen geben, vor allem, wenn Sie auf der Reise zwei Flüge absolvieren. Bleiben wir bei unserem Beispiel Delta Airlines und Air France: hier ist die Größe des Handgepäcks angenehmerweise gleich, aber bei dem Gewicht gibt es einen Unterschied von 5 Kilogramm. Auch wenn es mühsam ist vorab alle Informationen einzuholen, raten wir dringend dazu, denn beim Umsteigen in den neuen Flieger mit anderen Bestimmungen ist es leider zu spät. Viele Fluglinien halten auf Ihrer Homepage einen „baggage calculator“ bereit, denn die Handgepäcksbestimmungen richten sich unter anderem auch nach dem Preis und dem Datum des Flugtickets, wo wir wieder beim Thema Codesharing wären.
Tipp: Achten Sie auf eventuelle Abweichungen bei den Handgepäcksbestimmungen von der ausführenden und der vermarktenden Airline.
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Auch bei einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung spielt Flugzeug Sharing eine große Rolle. Kommt es zu Verspätungen über drei Stunden oder wird Ihr Flug sogar gestrichen, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von bis zu EUR 600,-. Diese Rechte können Sie jedoch nur bei der ausführenden Fluglinie geltend machen. Dies ist bei Codeshare-Flügen nicht immer automatisch die Airline, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben!
Zunächst müssen Sie zweifelsfrei feststellen, wer den Flug tatsächlich ausgeführt hat, denn diese Fluggesellschaft ist Ihr Ansprechpartner für eine Ausgleichszahlung. Bei Codeshare-Flügen ist dies oft nicht die Airline, bei der Sie gebucht haben, sondern die ausführende, denn diese ist Ihr Vertragspartner. „Ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ist die Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, unabhängig davon, ob dies mit einem eigenen Flugzeug oder mit einem gemieteten Flugzeug, einem sog. Subcharter, erfolgt.
Eindeutiger ist die Lage beim Stornieren oder Umbuchen. Hier ist immer die Airline zuständig, bei der man gebucht hat, denn mit ihr hat man den Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen.
Es ist oft schwierig zu erkennen, bei welcher Airline man eine Ausgleichszahlung einklagen soll. Wir von FairPlane verfügen über eine große Flugdatenbank aus der wir noch lange Zeit nach dem durchgeführten Flug feststellen können, welche Airline zu klagen ist. Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aufgrund einer Verspätung kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Das Bestehen Ihres Anspruchs kann einfach in unserem Anspruchsrechner geprüft werden. Welche Fluglinie in welchem Ausmaß dann tatsächlich für die Verspätung haftet, finden wir für Sie heraus.
Die Fluglinie trifft eine Informationspflicht gemäß Artikel 11 Abs. 1 EU-VO 2111/2005. Der Passagier muss erkennen können, welche Fluglinie nun für den Flug verantwortlich ist. Verletzt die Fluglinie diese Aufklärungspflichten, gehen Unklarheiten diesbezüglich zu ihren Lasten. Dennoch weisen viele Fluglinien Ansprüche verärgerter Passagiere mit dem Hinweis „Codesharing“ zurück. Die Vertragsanwälte von FairPlane haben bereits in vielen Codesharing-Fällen (gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen) erfolgreich Ausgleichszahlungen für seine Kunden eingeklagt.