Ein überbuchter Flug ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Passagiere trotz gültiger Buchung ihren Flug nicht antreten können. Selbst gut vorbereitete Fluggäste kann das Unglück treffen. Die Vorfreude auf den Urlaub weicht dann schnell dem Ärger.
Umso erfreulicher, dass mit der EU Fluggastrechteverordnung verbindliche Richtlinien für Airlines gelten, die Ihnen die Beförderung verwehren. FairPlane informiert Sie über Ihre Rechte bei Überbuchungen und erkämpft für Sie einfach und bequem die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Warum überbuchen Fluglinien ihre Flüge?
Die meisten Fluggesellschaften spekulieren darauf, dass nicht alle Passagiere rechtzeitig zum Check-in erscheinen. Sie nehmen deshalb schon im Vorfeld des Fluges mehr Buchungen entgegen, als sie im Ernstfall abwickeln könnten. Diese Kalkulation geht oftmals auf.
Sollten aber in so einem Fall alle Fluggäste rechtzeitig einchecken, steht die Fluggesellschaft vor einem Problem: Es sind weniger Plätze verfügbar als benötigt würden. Sie muss dann gegebenfalls manchen Passagieren die Mitreise verweigern.
In Ausnahmefällen haben Sie auch Glück: Sollte nur die Economyclass überbucht sein, kann es sein, dass Sie gratis auf Business upgegradet werden. Die Fluglinie darf Ihnen dafür keinen Aufpreis verrechnen.
Wann gelten Fluggastrechte?
Bei der Ermittlungen Ihrer Rechte, kommt es zunächst auf einige Voraussetzungen an, die Sie erfüllen müssen. So können Sie feststellen, ob Sie beispielsweise Anspruch auf Entschädigung haben.
Zunächst ist es wichtig, dass Sie nachweisen können rechtzeitig am Flughafen gewesen zu sein und innerhalb der angegebenen Zeit eingecheckt zu haben. Sie müssen außerdem ein gültiges Ticket für den betreffenden Flug vorweisen können.
Ihre Rechte sind durch die sogenannte Fluggastrechteverordnung 261/2004 der europäischen Union definiert und garantiert.
Die für Passagiere deutlich verbesserte Rechtslage hat vor allem in der EU Gültigkeit. Wenn Ihr Flug einen der folgenden zwei Punkte erfüllt, können Sie sich auf die Fluggastrechte berufen:
1) Der Starflughafen Ihrer Reise befindet sich in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union. Es ist in diesem Fall unwichtig, welche Fluglinie den Flug abwickelt.
2) Der überbuchte Flug landet innerhalb der EU. Achtung: In solchen Fällen muss die ausführende Airline ihren Firmensitz in der europäischen Union haben.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht wurde?
Reisende, deren Urlaubsfreude durch eine Überbuchung getrübt wurde, haben umfassende Fluggastrechte. Diese reichen von einer Erstattung oder Ersatzbeförderung, über eine Entschädigung bis hin zu Betreuungsleistungen vor Ort.
Abhängig davon, ob Sie freiwillig auf die Beförderung verzichten, oder Ihnen der Einstieg in den Flieger unfreiwillig verweigert wird, haben Sie unterschiedliche Rechte und Ansprüche. Was freiwillige und unfreiwillige Nichtbeförderung genau bedeutet, erfahren Sie im nächsten Kapitel.
Sind im Flugzeug nicht genug Sitzplätze frei, um jede eingecheckte Person zu transportieren, wird die Airline im Normalfall versuchen, einige Passagiere zum freiwilligen Verzicht auf den Flug zu bewegen. Für Fluggesellschaften ist der freiwillige Verzicht auf den gebuchten Flug oftmals günstiger, da benachteiligte Personen mit der freiwilligen Einwilligung auf Verzicht ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung verlieren.
Airlines werden deshalb versuchen, Ihnen in so einem Fall ein schmackhaftes Angebot zu machen, das Sie zur freiwilligen Nichtbeförderung bewegen soll. Das können zum Beispiel Gutscheine für den Flughafen oder Bonusmeilen sein.
Im Falle einer freiwilligen Nichtbeförderung können Sie außerdem immer zwischen drei Optionen wählen: Rückerstattung der Kosten, alternative Beförderung oder Rückkehr zum Ursprungsort. Weitere Informationen dazu im nächsten Kapitel.
Sollten Sie bei einer Überbuchung nicht freiwillig auf den gebuchten Flug verzichten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, die sogenannte Ausgleichszahlung. Ihre Höhe ist abhängig von der Entfernung ihres Reiseziels und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Details erfahren Sie im nächsten Kapitel. Prüfen Sie Ihr Recht auf Entschädigung auch mit unserem Entschädigungsrechner. Unsere FairPläne Anwälte holen für Sie Ihr Geld zurück!
Freiwillig oder unfreiwillig
Wenn die Airline eine Überbuchung feststellt, muss sie einigen Fluggästen die Mitreise verwehren. Sie können sich in so einem Fall freiwillig melden. Aber tappen Sie nicht in eine finanzielle Falle: Denn mit dem freiwilligen Verzicht bekommen Sie später keine Entschädigung.
Freiwillige Nichtbeförderung
Die sogenannte freiwillige Nichtbeförderung kann trotzdem Vorteile haben. Erstens wird Ihnen die Fluggesellschaft ein verlockendes Angebot machen, wenn Sie von sich aus auf das Boarding verzichten.
Rückerstattung
Außerdem können Sie sich in so einer Situation die gesamten Kosten für die Tickets zurückerstatten lassen. Binnen 7 Tagen muss die Fluglinie Ihnen das Geld zurücküberweisen oder in Bar am Schalter auszahlen. Befinden Sie sich an einem Transitflughafen, an dem Sie nur umsteigen hätten müssen, ist der Rücktransport zum Ausgangsflughafen hier inbegriffen.
Alternative Beförderung
Die zweite Option bei einer freiwilligen Nichtbeförderung ist die alternative Reiseroute. Sie können darauf bestehen, einen frühestmöglichen anderen Flug zu Ihrem Reiseziel zu nehmen. Die Fluglinie muss die Kosten dafür tragen. Auch ein deutlich späterer Flug ist als dritte Option möglich.
Unfreiwillige Nichtbeförderung
Als Passagier haben Sie aber immer das Recht, die Angebote zum freiwilligen Verzicht nicht zu akzeptieren. Die Entscheidung liegt bei Ihnen! In der Regel bekommen Sie dann entweder Ihr Geld in Höhe des vollen Ticketpreises von der Fluggesellschaft zurück oder Sie werden auf einen anderen Flug zum Zielort umgebucht. Außerdem haben Sie im Regelfall Anspruch auf Entschädigung!
Wann erhalte ich eine Entschädigung bei Flug-Überbuchung?
Sollte der neue Flug mehr als zwei Stunden später als der ursprünglich gebuchte Flug am Zielflughafen ankommen, haben Sie dank EU-Verordnung das Recht auf Entschädigung.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugstrecke.
Bis zu einer Entfernung von 1500km erhalten Sie 250 Euro.
Ab 1500km innerhalb der EU stehen Ihnen 400 Euro zu. Dasselbe gilt für Flüge zwischen 1500 und 3500km außerhalb der EU.
Alle anderen Flüge werden mit 600 Euro vergütet.
Fairplane-Tipp:
Benutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und erhalten Sie einfach und bequem Ihr Geld zurück. Unsere Erfahrung und Erfolgsquote sprechen für sich.
Flug überbucht: Was soll ich tun?
Dokumentieren Sie Ihr pünktliches Erscheinen am Check-in und am Gate!
Fahren Sie auch dann zum Flughafen, wenn Sie schon wissen, dass Ihr Flug überbucht wurde. „No show“, also das Nichterscheinen, kann dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.
Die Airline muss Ihnen den Grund für Ihre Nichtbeförderung schriftlich bestätigen. Im Regelfall tut eine seriöse Fluggesellschaft dies von selbst.
Heben Sie die Tickets auf! Nur mit gültigen Tickets können Sie Ihren Rechtsanspruch geltend machen.
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Was muss die Fluggesellschaft im Fall einer Überbuchung bieten?
Besonders wenn Sie eine alternative Beförderung akzeptieren oder gegen Ihren Willen umgebucht wurden, haben Sie neben etwaigen Ansprüchen auf Erstattung und Entschädigung auch das Recht auf Betreuungsleistungen.
Das bedeutet, dass Ihnen die ausführende Fluggesellschaft am Flughafen Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zahlen muss. Sie müssen also nicht selbst für Ihre Verpflegung aufkommen.
Was wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet?
Als Fluggast kann es Ihnen passieren, dass wegen einer Umbuchung Ihre neue Maschine erst am nächsten Tag abfliegt. Ganz besonders dann, wenn Sie sich im Ausland befinden, kann das zum Problem werden. Denn fast immer haben Passagiere in ihrer Unterkunft bereits ausgecheckt und können daher nicht umkehren. Doch diese Sorgenfalten sollten für Sie kein Thema sein!
Denn dank Verordnung der Fluggastrechte muss Ihnen die Airline das Hotel zahlen, wenn eine Übernachtung für Sie unausweichlich ist. Auch die Kosten für den Transport in das Hotel müssen Fluggesellschaften übernehmen.
Fazit
Ist Ihr Flug überbucht, tauchen erst einmal viele Fragen auf: Warum ist der Flug überbucht? Wie komme ich zum Zielort? Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Darf mich die Airline umbuchen? Wer stellt mir Versorgungsleistungen am Boden zur Verfügung?
Die Antworten darauf, finden Sie in diesem Artikel. Welche Ansprüche Sie bei einer Überbuchung haben, hängt davon ab, ob Sie freiwillig oder unfreiwillig nicht befördert werden.
Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung haben Sie einen Entschädigungsanspruch. Die Höhe ist abhängig von der Flugdistanz.
Dank Fluggastrechteverordnung der EU können Sie sicher sein: Sie bekommen entweder Geld zurück, oder werden mit passenden Alternativflügen und ausreichend Essen und Trinken für die Wartezeit versorgt.Häufig gestellte FragenBei jeder unfreiwilligen Nichtbeförderung und wenn Sie nach einer Umbuchung mehr als zwei Stunden später als mit dem ursprünglichen Flug am Reiseziel ankommen. Der Flug muss entweder in der EU starten, oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU landen.
Es kann gut sein, dass Sie dann nicht in das Flugzeug einsteigen können. Sie erhalten aber auf jeden Fall vollen Kostenersatz oder einen anderen Flug. Wenn Sie am Flughafen längere Wartezeiten überbrücken müssen, muss Ihnen die Fluglinie sogar Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Sollte eine Übernachtung notwendig sein, wird Ihnen auch das Hotel gezahlt.