Ist Ihnen das schonmal passiert? Sie sitzen im Flieger und freuen sich, bald anzukommen… Doch dann die Durchsage: Der Flug muss auf einen anderen Flughafen umgeleitet werden! Ganz schön ärgerlich und mühsam. Wir erklären Ihnen, wie es dazu kommen kann, wozu Ihre Airline in so einem Fall verpflichtet ist und wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Weshalb kommt es zu Flugumleitungen?
Eine Flugumleitung kann verschiedene Gründe haben. Ein Häufiger ist das Wetter. Ob Sturm oder Aschewolke: sollte sich herausstellen, dass die Wetterbedingungen am Zielort oder auf der geplanten Flugroute so schlecht sind, dass Ihre Sicherheit gefährdet wäre, wenn die geplante Route eingehalten wird, kann die Fluggesellschaft entscheiden, den Flug umzuleiten.
Ein weiterer Grund, der zu Flugumleitungen führen kann, sind technische Probleme der Flugzeuge. Sollte so ein Problem während des Fluges auftreten, kann entschieden werden, auf einen anderen Flughafen umzuleiten, um es zu beheben.
Außerdem können Flugumleitungen auch aus politischen Gründen notwendig werden. Zum Beispiel, wenn es eine Luftraumsperrung, ein Nachtflugverbot oder zivile Unruhen am Zielort gibt.
Wozu sind Airlines im Falle einer Flugumleitung verpflichtet?
Sollten Sie innerhalb der EU, aus der EU heraus oder in die EU (nur bei Airlines mit Sitz in der EU) fliegen, dann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung! Die sorgt dafür, dass Sie etwa im Fall einer Stornierung oder Verspätung Ansprüche geltend machen können.
Allerdings hat ein Fluggast laut einem Urteil des EU-Gerichtshofes durch eine reine Flugumleitung zu einem anderen Flughafen „im selben Ort, derselben Stadt oder derselben Region“ leider noch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das bedeutet aber nicht, dass die Fluggesellschaft in so einem Fall gar keine Verpflichtungen hat. Sie muss zumindest für die Kosten des Transports zum eigentlichen Zielflughafen oder nahegelegenen Zielort aufkommen. Sollten Sie über Nacht irgendwo gestrandet sein, muss die Airline für eine Unterkunft aufkommen. Und schon ab zwei Stunden Verspätungszeit muss sie zumindest für Verpflegung und Snacks sorgen.
Mein Anspruch auf Entschädigung
Natürlich kann es leicht passieren, dass Sie wegen der Flugumleitung stark verspätet an Ihrem eigentlichen Ziel ankommen. Und spätestens dann, EU-Verordnung sei Dank, gibt es laut Rechtslage womöglich Geld zurück. Bis zu 600 € können das sein. Drei oder mehr Stunden müssen Sie sich dazu verspätet haben, denn in diesem Fall gelten die selben Regeln wie bei jeder anderen Flugverspätung.
Die Höhe des Anspruchs ist dann nach Fluglänge gestaffelt:
- Auf einer Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer steht Ihnen eine Entschädigung von 250 € zu
- Auf einer Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu
- Auf einer Langstrecke über 3500 Kilometer steht Ihnen eine Entschädigung von 600 € zu
Wann kein Anspruch besteht
Wenn eine Fluggesellschaft aufgrund außergewöhnlicher, unverschuldeter Umstände einen Flug umleiten musste, kann es trotzdem sein, dass sie keine Entschädigung oder Ausgleichsleistung an die Flugreisenden zahlen muss. Jedoch muss die Fluggesellschaft beweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Verspätung am Zielflughafen zu vermeiden.
Bei Flugumleitungen gibt es verschiedene Umstände, die als außergewöhnlich betrachtet werden können. Dazu gehören Nachtflugverbote, Naturkatastrophen wie ein Vulkanausbruch oder Tornado, politische Unruhen wie etwa ein Terrorangriff, sowie Kollisionen mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern. Auch unvorhergesehene Umstände wie ein erkrankter Fluggast oder Streiks des Flughafenpersonals können dazu zählen.
Schlechtes Wetter als Ausrede
Nicht immer, wenn eine Fluggesellschaft ein Problem auf das Wetter schiebt, hat sie Recht. Um Entschädigungszahlungen zu vermeiden, kann das auch schon mal als Ausrede herhalten. Als Passagier sollten sie prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein anderes Flugzeug unter diesen Bedingungen planmäßig fliegt.
Fehlt zum Beispiel bei einem plötzlichen Kälteeinbruch das notwendige Enteisungsmittel, könnte es sein, dass die Schuld bei der Fluggesellschaft liegt, wenn die sich nicht rechtzeitig darum gekümmert hat, dieses zu besorgen.
Es ist also wichtig zu beachten, dass nicht jedes Wetterproblem automatisch als außergewöhnlicher Umstand gilt – die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft, nicht bei Ihnen. Diese muss überzeugend darlegen, dass außergewöhnliche Umstände den ursprünglich geplanten Flug unmöglich gemacht haben, um die Zahlungspflicht abzuwehren.
Was muss ich tun, um zu meiner Entschädigung zu kommen?
Damit Sie später beweisen können, dass Sie bei einer Verspätung durch eine Flugumleitung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung oder Rückerstattung haben, ist eines besonders wichtig: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.
Heben Sie alle Belege und Rechnungen auf und notieren Sie sich, wann Sie worüber informiert wurden und wann Sie wo ankamen. Zum Beispiel indem Sie Anzeigetafeln abfotografieren. Lassen Sie sich Begründungen für die Umleitung und andere Informationen vom Flug- oder Bodenpersonal schriftlich bestätigen.
Sollten Sie wegen einer Flugumleitung – oder aus einem anderen Grund – eine Flugverspätung gehabt haben, nutzen Sie lieber unseren kostenlosen FairPlane-Rechner für Flugzeitänderung, um Ihren Entschädigungsanspruch zu eruieren! In Österreich und Deutschland können Sie Ihre Entschädigungszahlung übrigens bis zu drei Jahre danach einfordern.
Was sollte ich lassen, wenn ich eine Entschädigung haben will?
Müssen Sie für Transportmittel, Unterkünfte oder Verpflegung zahlen, die nicht von der Airline zur Verfügung gestellt werden, so nehmen Sie hier preiswerte Varianten in Anspruch. Jetzt ist leider nicht die Zeit, um auf Kosten der Airline im Luxus zu schwelgen, denn dafür muss diese dann ziemlich sicher nicht zahlen.
Und Vorsicht: Sollte Ihnen als Entschädigung statt Geld ein Gutschein angeboten werden, müssen Sie diesen nicht annehmen. Er würde Sie bei der nächsten Buchung nur an die selbe Airline binden.
Das Ganze noch mal kurz
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Flugumleitung für Fluggäste ärgerlich und unvorhergesehen ist. Die Fluggesellschaften sind jedoch verpflichtet, für gewisse Kosten wie Transport, Unterkunft und Verpflegung aufzukommen.
Bei reinen Flugumleitungen ohne Verspätungen haben Fluggäste in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Umstände. Bei Verspätungen von drei oder mehr Stunden können Fluggäste je nach Fluglänge eine Entschädigungszahlung erhalten.
Es lohnt sich also für Sie als Passagier, Ihre Rechte zu kennen und prüfen zu lassen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, zu zahlen. Wir helfen Ihnen gerne dabei – zum Beispiel mit unserem gratis FairPlane-Rechner bei Flugausfall!