Zum Inhalt

Noch ist Großbritannien EU-Mitglied – Der Streik bei British Airways kann zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung führen

Noch ist Großbritannien EU-Mitglied – Der Streik bei British Airways kann zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung führen

Der erste Piloten Streik bei British Airways – Am Montag, den 9.09. und Dienstag, den 10.09. werden daher fast 100% der Flüge gestrichen. Ein weiterer Streik ist am 27. September geplant

Wiesbaden/Wien (OTS) – Passagiere werden von British Airways für die ausgefallenen Flüge entschädigt, oder es wird Ihnen eine Ersatzverbindung angeboten.

Zusätzlich steht betroffenen Passagieren vermutlich aber auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 zu. Dieser beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 bis 600 Euro.

Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher):

In Österreich und Spanien werden in Urteilen bereits Entschädigungen bei Streik bejaht. Auch in Deutschland zeichnet sich nach der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (TUY-Fly) ab, dass Streik nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert wird. Tarifverhandlungen, wie nun bei British Airways stellen ein typisches Betriebsrisiko dar. Durch entsprechende weitere Gespräche Gehaltsverhandlungen (zumutbare Maßnahme) hätte der Streik abgewendet werden können

FairPlane rät betroffenen Passagieren daher, ihren Flug auch bei diesem Piloten Streik einzureichen. Die FairPlane Vertragsanwälte werden den Anspruch einfordern und wenn nötig auch einklagen.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58