Die Sehnsucht nach Urlaubsreisen ist in den Jahren der Pandemie stark gestiegen. Die unsichere Situation und die Angst vor einer Erkrankung haben dazu geführt, dass viele Reiselustige einfach nicht verreist sind. Nun hat sich die Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen beruhigt. Viele Menschen planen dieses Jahr endlich einen Urlaub.
Bei der Planung einer Reise zeichnet sich allerdings jetzt schon ab, dass die Preise für Flüge und Pauschalreisen sehr stark gestiegen sind. Die Preissteigerung hängst einerseits mit den durch den Ukraine Krieg gestiegenen Sprit- also auch Kerosinpreisen zusammen, andererseits mit der steigenden Inflation.
Stöbert man nach Flügen oder Pauschalreisen oder auch Mietwägen, stellt man schnell fest, dass die Preise stark angezogen haben und auch deutlich über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie liegen.
Auch der deutliche Mehraufwand von Sicherheitskontrollen, die auch die Kontrolle von PCR Tests oder Impfzertifikaten beinhalten, verursacht zusätzliche Kosten, die auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden. Die gestiegenen Energie und Lebensmittelpreise führen zu höheren Hotel und Verpflegungskosten.
In unserem Artikel finden Sie wichtige Tipps für Flugbuchungen und Pauschalreisen, damit Sie nicht von unvorhersehbaren Kosten überrascht werden.
Sollten Sie Aufgrund einer <a href=“/flugverspaetung/“>Flugverspätung</a> Ihren <a href=“/anschlussflug-verpasst/“>Anschlussflug verpassen</a>, haben Sie Anspruch auf Ersatzzahlungen.
Kann ein bereits gebuchtes und bezahltes Flugticket nachträglich teurer werden?
Mit dem Kauf eines Flugtickets wird ein Beförderungsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen abgeschlossen. Auch für diesen Vertrag gilt: „Pacta sunt servanda“. Für alle „Nicht-Lateiner“ heißt das, dass der Vertrag nicht nachträglich geändert werden kann. Da auch der Ticketpreis Vertragsbestandteil ist, muss der Preis für den Flugschein auch bei einer nachträglichen Erhöhung des Kerosinpreises gleichbleiben. Das ist die generelle Regel für Verträge.
Nachträgliche Erhöhung des Ticketpreises rechtens und möglich?
Natürlich kann im Vertrag auch etwas anderes vereinbart werden. Nämlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Flugverkehr Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) genannt. In den ABB könnte auch eine Preisanpassungsklausel regeln, dass im Fall einer Kerosinpreiserhöhung auch der Ticketpreis NACHTRÄGLICH erhöht werden kann.
Natürlich wäre im Einzelfall zu prüfen (durch einen Rechtsanwalt), ob diese Klausel auch Vertragsinhalt wurde. Klauseln müssen einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, oft sind diese Klauseln intransparent oder für den Verbraucher überraschend. Wenn das Gericht diese Klausel für unzulässig erklärt, muss das Luftfahrtunternehmen diese Klausel aus den ABB entfernen und die unrechtmäßig erhobenen Kosten refundieren.Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher: Mit einer nachträglichen Preiserhöhung der Reise rechnet der Verbraucher nicht. Ich kann nur den Rat geben, sich VOR der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau anzusehen. Findet sich eine Preisanpassungsklausel, dann kann es zu einer nachträglichen Preisänderung kommen.
32 Klauseln von Laudamotion von Gericht als unzulässig erklärt
Die Arbeiterkammer Wien hat letztes Jahr 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Lauda Motion bemängelt. Das Gericht hat 32 Klauseln für unzulässig erklärt, darunter auch diese Preisanpassungsklausel:
„Klausel 13: Steuern, Gebühren und Abgaben für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden, soweit zwischen Vertragsschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren. Wenn eine solche Steuer, Gebühr oder Abgabe nach Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen, soweit wir Sie nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Alternativ können Sie sich entscheiden den Flug nicht anzutreten, und die Flugkosten bei uns zurückzufordern.“
Vor der Buchung die ABB genau studieren!
Der Teufel steckt leider im Detail, besser gesagt im Kleingedruckten der ABB. Die Fluggesellschaften können ihre allgemeinen Beförderungsbedingungen jederzeit ändern. Bei Vertragsabschluss akzeptieren Sie die ABB, womit diese Vertragsinhalt werden. Aber mal ehrlich: Wer liest sich die gesamten ABB vor Vertragsabschluss wirklich genau durch? Eben, kaum jemand. Heuer sollten Sie aber vor einer Buchung einen Blick in die ABB riskieren, und zumindest den Punkt „Flugpreis“ genau studieren. Enthält dieser Punkt eine Preisanpassungsklausel, müssen Sie bei Ihrem Ticket mit einer nachträglichen Preiserhöhung rechnen.
FairPlane hilft Ihnen bei einem <a href=“/flugausfall-entschaedigung/“>Flugausfall</a> oder einer <a href=“/flugverspaetung/“>Flugverspätung</a> Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Fluglinie verlangt Nachzahlung zu bereits gebuchtem und bezahltem Ticket
Zunächst sollten Sie prüfen, ob in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluglinie eine Preisanpassungsklausel enthalten ist.
Ist dies nicht der Fall und das Luftfahrtunternehmen verlangt eine Nachzahlung von Ihnen, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Die Fluglinie darf nicht einfach einseitig Ihren Beförderungsvertrag ändern.
Schreiben Sie der Fluglinie, dass Sie vom Vertrag zurücktreten, da der Ticketpreis nachträglich erhöht wurde. Der neue Ticketpreis ist nicht Inhalt des abgeschlossenen Vertrages bei der Ticketbuchung. Setzen Sie auch eine Frist und verlangen Sie die Rückzahlung auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel.
FairPlane Tipp: Machen Sie während des Buchungsvorgangs Screenshots. Auch den endgültigen Flugpreis halten Sie per Screenshot fest. So können Sie eine nachträgliche Preisänderung beweisen.
Lufthansa erhöht die Flugpreise um bis zu 200 €!
Wie der Pressesprecher der Lufthansa, Jörg Waber auf eine Anfrage des RND bestätigte, wird Lufthansa die Preise für Flüge empfindlich erhöhen. Betroffen sind Hin- und Rückflüge nach Südamerika, Australien, Asien, Afrika, Kanada und Mexiko sowie in die USA und den Mittleren Osten.
Die Preissteigerungen nach Buchungsklassen:
- Economyclass bis zu 30 €
- Premium Economyclass 50 €
- Businessclass 100 €
- First Class 200 €
Die Preiserhöhung gilt auch für die Tochterunternehmen der Lufthansa: Swiss Air, Austrian Airlines und Eurowings Discover. Auch Emirates Air France und KLM haben eine Flugpreiserhöhung angekündigt.
Pauschalreise wird nach Buchung teurer!
Während bei einem gebuchte Flug das allgemeine Vertragsrecht gilt, unterliegen Pauschalreisen den Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes. Das Pauschalreisegesetz fußt auf der Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Union (2015/2302) und wurde in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Sobald eine Reise unter die Definition einer Pauschalreise fällt, findet das Pauschalreisegesetz darauf Anwendung.
Im Pauschalreisegesetz ist geregelt, dass der Reiseveranstalter den Preis einer Pauschalreise erhöhen kann. Allerdings nur dann, wenn bestimmte Kosten steigen, wie zum Beispiel Treibstoffpreise oder Steuern und Wechselkurse. Also Preissteigerungen, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann.
Der Reiseveranstalter darf den Preis der bereits gebuchten Reise erhöhen, wenn:
- Die Preissteigerung weniger als 8% des Gesamtreisepreises beträgt
- Er Sie schriftlich über die Preiserhöhung informiert (E-Mail oder Brief).
- Die Preiserhöhung vom Reiseveranstalter begründet wird.
- Die Preiserhöhung bis zu 20 Tage vor dem Reisebeginn erfolgt.
- Die Preiserhöhung durch einen Anstieg von Treibstoffkosten, Steuern, Aufenthaltsgebühren, Flughafengebühren, Wechselkurse etc. erfolgt. Also Leistungen, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann.
- Wenn die Möglichkeit einer Preisänderung im Reisevertrag, den Sie abgeschlossen haben vorgesehen ist (Preisanpassungsklausel).
Natürlich muss auch eine Preissenkung an Sie als Kunde weitergegeben werden. Ergibt sich durch eine Steuersenkung ein geringerer Reisepreis, muss Ihnen die Differenz erstattet werden.
Bei Reisepreiserhöhung kostenfreier Rücktritt möglich
Wird der Gesamtreisepreis um mehr als 8% erhöht, können Sie ohne weitere Kosten (Rücktrittsgebühr) vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Unbedingt auf die neue Preisinformation reagieren!
Vorsicht! Wenn der Reiseveranstalter Sie von einer Preiserhöhung informiert, ist dem Schreiben meist auch eine Frist beigesetzt, innerhalb der Sie antworten, ob Sie mit der Preiserhöhung einverstanden sind.
Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, gilt das als Zustimmung zur Preiserhöhung!FairPlane Tipp: Kontrollieren Sie mindestens 20 Tage vor Reiseantritt Ihren E-Mail-Posteingang und auch Ihren Spam Ordner. So verpassen Sie keine Nachrichten des Reiseveranstalters.
Mietwagen als knappes und teures Gut
Leider betrifft die Preissteigerung auch Mietwägen. Bereits letztes Jahr war eine Preiserhöhung von bis zu 150 Prozent zu verzeichnen. 2022 dürfte es noch teurer werden. Vor allem empfehlen die gängigen Mietwagenanbieter wie Sixt, billiger-mietwagen.de, Europcar oder AVIS den Mietwagen für den Urlaub bereits frühzeitig zu buchen. Aufgrund der geringen Auslieferung von Neuwagen ist das verfügbare Mietwarenangebot knapp und teuer.