Probleme mit dem Gepäck
Sie kommen nach einem stundenlangen Flug endlich am Zielflughafen an. Nur noch das Gepäck holen und schon können Sie in den wohlverdienten Urlaub starten. Sie stehen vor dem Gepäckband und warten mit unzähligen anderen Passagieren auf Ihren Koffer. Langsam wird das Band immer leerer, doch Ihr Koffer ist noch immer nicht aufgetaucht. Spätestens wenn das Band zum Stillstand kommt, ist Ihnen klar – der Koffer ist weg!
Ihr Gepäck ist eines der 5,3 pro 1000 Gepäckstücke (2017), die im Durchschnitt verloren gehen, doch keine Sorge, rund 95% dieser tauchen wieder auf. Gerade bei Flügen mit einem Zwischenstopp ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass das Gepäck nicht rechtzeitig in den anderen Flieger geladen wird. Planen Sie daher genug Zeit für das Umsteigen in den Anschlussflug ein. Wenn Sie schon Schwierigkeiten haben rechtzeitig den Flieger zu erwischen, ist eine Gepäckverspätung vorprogrammiert.
FairPlane Gepäck-Tipps
Wie bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Gepäck die Fluglinie haftet, regelt seit 1999 das Montrealer Übereinkommen. Grundsätzlich gilt das Übereinkommen weltweit. Entscheidend ist, dass die Staaten, wo der Abflugs- und Ankunftsort eines Fluges liegt, diesen Vertrag unterzeichnet haben.
In den meisten Ländern, die Sie als EU-Bürger bereisen, gilt dieses Übereinkommen.
In den meisten Fällen taucht das Gepäck glücklicherweise nach wenigen Tagen wieder auf und wird nachgeliefert. Anders als bei der Flugverspätung von Passagieren ab 3 Stunden, wo fixe Staffelungen der Ausgleichszahlungen vorgegeben werden, ist der Schadensersatzanspruch bei Gepäck schadensabhängig und kann bis zu ca. 1.600 €o betragen. Vor Ort haben Fluggäste zunächst das Recht, notwendige Gegenstände ersatzweise zu beschaffen (z.B. Zahnbürste, Duschgel,…,) und diese der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Oft behaupten Fluglinien es gäbe nur bestimmte Tagespauschalen, die Fluggäste zu beachten haben oder schieben grundsätzlich die Verantwortung für Gepäcksprobleme von sich. Solche Behauptungen sind nicht korrekt und können vernachlässigt werden. Denn die Fluglinie haftet für sämtliche Gepäckverspätungen, -Verluste und -Beschädigungen wenn sie während des Transportes entstanden sind.
Melden Sie sofort am Flughafen beim Lost&Found-Schalter, dass Ihr Koffer weg ist und verlangen Sie nach einem PIR-Formular. Wenn Sie den Koffer erhalten haben, müssen zusätzlich die entstandenen Kosten innerhalb von 21 Tagen, der Fluggesellschaft schriftlich melden, ansonsten verfällt der Anspruch auf Schadenersatz. Lassen Sie die Frist daher auf keinen Fall verstreichen! Es sind daher zwei Meldungen erforderlich. Generell, sollte man immer sofort den Gepäckverlust melden, da die Abwicklung ansonsten kompliziert werden kann. Immerhin kann der Koffer erst außerhalb des Flughafens abhanden gekommen sein.
Wie hoch die Entschädigung bei Gepäckverspätung ausfällt ist schadensabhängig, aber mit ca. € 1.333,- beschränkt. Bei einem Tag Verspätung ist es z.B. nicht realistisch für mehrere hundert Euro neue Kleidung für die ganze Familie kaufen zu müssen, außer man kann die Notwendigkeit beweisen. Zum Beispiel wenn man im Ausland heiratet und der Anzug nicht rechtzeitig ankommt. Muss man deswegen einen neuen Anzug kaufen, sollte die Fluglinie die Kosten dafür erstattet haben.
Wenn das Gepäck jedoch mehrere Tage verspätet ist, kann man der Fluglinie durchaus auch größere Noteinkäufe in Rechnung stellen. Darüber hinausgehend werden beim Kostenersatz für Kleidung aber oft Abzüge gemacht, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstücks noch verwenden können. Airlines bieten daher häufig nur 50% Kostenrückerstattung an. Ob dies gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Notwendige Gegenstände wie Hygieneartikel oder Medikamente werden hingegen im Normalfall ohne Beanstandung in kompletter Höhe bezahlt.
Wichtig ist, von allen Einkäufen die Belege der Ersatzkäufe sowie das PIR-Formular gut aufzubewahren. Ohne Belege kann nur schwer ein Schadensersatz bei der Fluglinie gefordert werden. Kaufen Sie daher nur in Geschäften ein, wo Sie auch Belege erhalten.
Das Gepäck ist verloren gegangen
Wenn Sie Glück haben, ist der Koffer oder Rucksack nur verspätet und Sie haben ihr Hab und Gut in wenigen Tagen wieder, im schlimmsten Fall geht Ihr Gepäckstück während der Beförderung verloren. Nach 21 Tagen wird ein nicht eingetroffenes Gepäckstück als verloren eingestuft. Ab diesem Zeitpunkt kann man gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für den Verlust des Koffers samt Inhalt fordern. Jedoch wird nur der Zeitwert bezahlt. Der Fluggast hat Anspruch auf Schadenersatz in der Höhe von ca. € 1.333,-, sofern mit der Fluggesellschaft kein höherer Betrag vereinbart wurde.
Die Airline haftet nicht, wenn der Verlust des Rucksacks oder Koffer auf die Qualität oder einen Defekt des Gepäckstücks zurückzuführen ist. Auch wenn besonders wertvolle Gegenstände transportiert werden, haftet die Fluglinie häufig nicht.
Tipp: Geräte wie zum Beispiel ein Laptop haben im Aufgabegepäck nichts zu suchen. Nicht nur wegen dem Wert des Gegenstandes, auch wegen der Brandgefahr eines Akkus sollten elektronische Geräte immer im Handgepäck transportiert werden.
Natürlich hebt man nicht von jedem Parfum oder Kleidungsstück die Quittung auf und die Fluglinie kann das auch nicht von Ihnen verlangen. Sie müssen den Wert des Inhaltes und des Koffers nur glaubhaft machen. Ratsam ist es bereits vor der Reise eine Liste mit dem Inhalt zu erstellen, dass erleichtert die spätere Arbeit erheblich.
Tipp: Wollen Sie wertvollere Gegenstände im Aufgabegepäck transportieren, machen Sie vor der Flugreise eine Wertdeklaration bei der Fluglinie. Dann ist die Haftungsgrenze höher als ca. 1.600 Euro.
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Ein kaputter Griff oder Risse im Stoff – leider geht das Flughafenpersonal, aufgrund von Zeitstress, nicht immer zaghaft mit dem Reisegepäck um. Dadurch kommt es hin und wieder vor, dass ein Koffer oder das Gepäck beschädigt wird. Das ist natürlich sehr ärgerlich, gerade wenn die Fluglinie an der Beschädigung Schuld ist. Doch die Fluglinie haftet auch in so einem Fall mit bis zu einem Betrag von ca. 1.600 Euro sofern mit der Fluggesellschaft kein höherer Betrag vereinbart wurde. Bei einem Totalschaden ersetzt die Airline nur den Zeitwert und nie den Neupreis.
Anders als bei einer Gepäckverspätung oder -Verlust hat man nur 7 Tage ab Erhalt des Gepäcks Zeit, schriftlich und direkt Ansprüche bei der Fluglinie geltend zu machen. Diese Frist muss eingehalten werden, ansonsten kann man kein Geld von der Fluglinie mehr verlangen. Ratsam ist es jedoch noch am Flughafen bei der Airline eine Schadensanzeige zu machen. Der Lost&Found-Schalter ist hierfür nicht zuständig, gehen Sie am besten gleich zum Schalter der Fluglinie. Sollte Ihr Koffer verspätet geliefert worden sein, müssen Sie den Schaden am Gepäck auch innerhalb von 7 Tagen zusätzlich schriftlich der Fluglinie melden.
Tipp: Machen Sie vor der Aufgabe ihres Gepäcks noch Fotos. Genauso am besten sofort Fotos vom Gepäck machen wenn Sie den Schaden bemerken.