Southwind Airlines wurde im April 2022 gegründet und hat Ihren Sitz in Antalya in der Türkei. Die Flotte besteht aus 12 Flugzeugen und hat von zahlreichen Städten in Deutschland und der Schweiz Ziele in der Türkei angeflogen.
Southwind Airlines hat bei der finnischen Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom) um eine Genehmigung zur Aufnahme des Flugbetriebs in Finnland angesucht.
Traficom hat die Erteilung der Genehmigung abgelehnt, da bei Recherchen über die Eigentumsverhältnisse festgestellt wurde, dass nicht wie angegeben türkische Unternehmer, sondern russische Interessensgruppen wesentliche Kontrollrechte haben.
Daher wäre der Flugbetrieb von Southwind Airlines nach der EU-Sanktionsverordnung nicht zulässig. Die EU hat nun ebenfalls ein Flugverbot für Southwind ausgesprochen.
Der Ferienflieger, der vor allem von Deutschland in die Türkei geflogen ist, kann nicht mehr abheben.
Passagierrechte Southwind Flugabsage
Wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug annulliert wird, besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung und die Rückerstattung der Ticketkosten. Das gilt für alle Flüge aus der EU heraus, hier findet die EU-VO 261/2004 Anwendung. Die Ticketkosten müssen laut Verordnung innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet werden.
Urlauber bei denen der Rückflug aus der Türkei nach Deutschland betroffen ist, können keine Ausgleichsleistung nach der EU- Fluggastrechteverordnung fordern, da hier keine Anwendung der Verordnung vorliegt: Flug vom Drittstaat in die EU mit nicht EU-Fluglinie.
Pauschalreise Southwind Airlines Flug
Hier ist der Reiseveranstalter in die Pflicht zu nehmen, er muss für eine Ersatzbeförderung sorgen. Eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt muss nicht akzeptiert werden, der Pauschalreisende kann auch den Rücktritt von der Reise erklären und die geleisteten Zahlungen zurückfordern. Auch für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise kann eine Ausgleichsleistung gefordert werden, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert worden ist. Die Zahlung muss man sich aber auf alle gegen den Reiseveranstalter geltend gemachten Ansprüche anrechnen lassen.