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Starkregen legte Flughafen in Mallorca lahm!

Gestern, am 11.06.2024 gab es auf Mallorca Starkregen mit bis zu 90 Litern Wasser pro Quadratmeter. Der Flughafen in Palma de Mallorca war diesen Wassermengen nicht gewachsen. Das Wasser drang in den Flughafen ein und auf den Start und Landebahnen stand das Wasser teilweise kniehoch.

Rund 100 Flüge mussten gecancelt werden. Rasch bildeten sich lange Schlangen von Passagieren in den regennassen Hallen. Mittlerweile läuft der Flugbetrieb wieder an.

Rechte bei Flugausfall wegen Starkregen in Mallorca

  • Anspruch auf Entschädigung, Ausgleichsleistung (250-400-600 €) besteht in diesem Fall nicht. Bei dem Unwetter auf Mallorca handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Die Fluglinien können Wetterkapriolen dieser Art ja nicht beeinflussen oder ändern. Allerdings muss die Fluglinie den Beweis erbringen, dass die Annullierung oder Verspätung des Fluges tatsächlich aufgrund der Wassermassen verursacht wurde.
  • Betreuungsleistung ab 2 Stunden Wartezeit: Speisen Getränke, Hotelübernachtung bis zum neuen Abflug
  • Ersatzbeförderung ODER Ticketkostenrückerstattung

Recht auf Ersatzbeförderung oder Ticketkostenrückerstattung

Der Grund, warum Ihr Flug am Flughafen gestrichen wurde, spielt dafür keine Rolle. Nach der Europäischen Fluggastrechte Verordnung können Passagiere wählen zwischen ERSATZBEFÖRDERUNG ODER TICKETKOSTENRÜCKERSTATTUNG.

Vorsicht Falle!

Wenn Sie eine Ticketkostenrückerstattung beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung mehr! Die EU-Verordnung sieht entweder das Eine oder das Andere vor. Bedenken Sie, dass ein neu gebuchter Flug meist viel teurer ist. Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr antreten möchten, fordern Sie die Ticketkosten zurück.

Recht auf Betreuungsleistung während der Wartezeit

Bei Annullierungen, Verspätungen wegen Unwetter muss Ihnen die Fluggesellschaft Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Es kann sogar unter Umständen eine Übernachtung in einem Hotel notwendig sein, bis sich die Wetterbedingungen verbessern und der Reisende dann endlich fliegen kann. Bereits ab zwei Stunden Wartezeit besteht dieser Anspruch. Normalerweise organisiert die Fluglinie einen Transfer zu einem nahegelegenen Hotel und Sie erhalten auch Speisen und Getränke bis zum Start der Ersatzbeförderung. Die Fluglinie ist zu dieser Leistung gemäß der Fluggastrechteverordnung verpflichtet. Leider sieht es in der Realität oft anders aus und die Passagiere werden-passend zu dem Starkregen- sprichwörtlich im Regen stehen gelassen.

FairPlane-Tipp:

Sie müssen nicht am Flughafen übernachten, oder ewig lange ausharren, bis ein neuer Flug Sie nach Hause bringt. Suchen Sie sich selbst ein mittelklasse Hotel, gehen Sie Essen und warten ab, bis neue Informationen zu Ihrem Flug vorliegen. Werden Ihnen keine Gutscheine von der Fluglinie für Speisen und Getränke gegeben, bewahren Sie die Rechnungen für Ihre Ausgaben gut auf und reichen diese dann nachträglich bei der Fluglinie ein.

Wie lange muss die Fluglinie diese Betreuungsleistung erbringen?

Prinzipiell so lange, bis die Flugreise weitergeht, also zeitlich unbegrenzt. 

Der Europäische Gerichtshof hat dies im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens bereits entschieden und abgehandelt. Der Fall ist unter Denise McDonagh gegen Ryanair bekannt.

Anlass war die Weigerung von Ryanair, Denise McDonagh nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull, der zur Annullierung ihres Fluges und in größerem Maßstab zur Schließung eines Teils des europäischen Luftraums führte, die in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Betreuungsleistungen zu erbringen. 

Die Dame hatte ein Ticket von Porto nach Dublin bei Ryanair gebucht, Kosten 98 Euro. Der Rückflug nach Dublin konnte wegen der großen Aschewolke und dem daraus resultierenden Flugverbot erst am 24. April, statt am 17. April stattfinden. Die weiteren Übernachtungen und die Verpflegung und Getränke bis zum Abflug wollte Frau McDonagh von Ryanair ersetzt bekommen. Die Kosten beliefen sich auf 1.129,41 Euro.