An vielen Flughäfen bleiben die Flieger heute am Boden- mehr als 500.000 Passagiere sind vom Verdi Warnstreik betroffen!
Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München und Stuttgart.
In Hamburg hat der Streik bereits am Sonntag begonnen-Chaos pur.
Am Flughafen Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe streiken nur die Beschäftigten des Luft Sicherheitsbereichs.
Der Streik soll den ganzen Montag dauern, also 24 Stunden. Allerdings wurde der Flughafen Hamburg bereits am Sonntag-ohne jegliche Vorwarnung bestreikt.
Was tun als vom Streik betroffener Passagier?
Kontaktieren Sie die Fluglinie, oder den Flughafen und informieren Sie sich, ob auch Ihr Flug vom Streik betroffen ist. Auf den Flughafenseiten finden Sie die aktuellen Abflüge, oder eben leider die Annullierungen.
Zahlung einer Entschädigung, Ausgleichsleistung bei Streik?
Der Streik von Verdi stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Im Klartext bedeuted es, dass die Fluglinie dieses Ereignis in keiner Weise beeinflussen, oder abwenden konnte. Daher muss die Fluglinie keine Ausgleichsleistung zahlen. Aber Passagiere haben dennoch Ansprüche bei Flugausfall wegen Streiks.
Recht auf Betreuungsleistung
Auch Hotelübernachtungen, die Fahrt vom Flughafen zum Hotel und retour sowie Speisen und Getränke bis zum neuen Abflug muss die Fluglinie bezahlen. Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU -Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und ist auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden
Recht auf Ticketkosten Erstattung
Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Sie können also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.