Die Streikwelle in Deutschland reißt nicht mehr ab. Die Gewerkschaft Verdi hat das Lufthansa Bodenpersonal zu einem 59-stündigen Streik von Donnerstag, 7. März und Freitag, den 8.März aufgerufen. Rund 200.000 Passagiere sind von den täglichen bis zu 1.000 Flugstreichungen laut Lufthansa betroffen.
Der Warnstreik beginnt laut Verdi am Donnerstag, 7.03. um 4.00 Uhr und endet am Samstag, 9.03. um 7.10 Uhr. Lufthansa nennt diesen Zeitraum: „Die Gewerkschaft Verdi hat erneut die Beschäftigten am Boden der Deutschen Lufthansa AG, Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo und weiteren Gesellschaften zu einem 60-stündigen Warnstreik von Mittwoch (6. März) um 20:00 Uhr bis Samstag (9. März) 7:10 Uhr aufgerufen.
Ausdehnung Streik auf Sicherheitspersonal Flughafen Frankfurt und Hamburg!
Nun wird von Verdi eine Ausdehnung des Streiks auf das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg für Donnerstag, den 7.März angekündigt. Reisende werden auf eine harte Probe gestellt, denn auch die Bahn wartet mit Streiks auf
Welche Rechte haben Passagiere bei Streik Lufthansa Bodenpersonal?
Welche Rechte bei Streik Lufthansa Bodenpersonal?
- Entschädigung bis zu 600 €, je nach Flugstrecke
- Recht auf Betreuungsleistung
- Ersatzbeförderung oder Ticketkosten Erstattung
- Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort
Entschädigung nach EU-VO!
Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor.
Geben Sie Ihren betroffenen Flug einfach zur Prüfung bei FairPlane ein.
Der Streik des Lufthansa Bodenpersonals ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Die Fluglinie muss beweisen, dass Sie alle Maßnahmen ergriffen hat um das Ereignis, den Streik, abzuwenden.
Der EuGH hat in der Rechtssache C-28/20 einen Streik bei Scandinavian Airlines (SAS) nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Die Fluglinie musste die Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere leisten.
FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid: „Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen manche Streiks eben nicht als außergewöhnliche Umstände beurteilt. Auch bei diesem Streik des Bodenpersonals können Passagiere mit einer Ausgleichszahlung rechnen.“
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung besteht ein Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.
FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.
Ticketkosten zurückerhalten
Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge bezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten
Betroffene Passagiere werden von LH informiert
Lufthansa schreibt Betroffene per E-Mail oder in der App an, und ermöglicht kostenfreie Umbuchungen. Bei einem wegen Streik des Bodenpersonals annulliertem Flug ruft Lufthansa dazu auf, nicht zum Flughafen kommen. Da die Schalter nicht besetzt sind, macht es keinen Sinn an den Flughafen zu kommen, da hier mangels Personal keine Umbuchung stattfinden kann. Flugtickets können für bestimmte Strecken kostenlos in ein Bahnticket umgewandelt werden. Allerdings streikt ja auch die Bahn, also fällt diese Möglichkeit der Ersatzbeförderung aus.
Alle näheren Informationen finden Sie auf der Informationsseite der Lufthansa.
Welche Rechte haben Passagiere bei Streik Flughafen Sicherheitspersonal?
- Entschädigung bis zu 600 €, je nach Flugstrecke entfällt, weil hier ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, den die Fluglinie auch durch aktives Handeln nicht beeinflussen kann.
- Recht auf Betreuungsleistung
- Ersatzbeförderung oder Ticketkosten Erstattung
- Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort
FairPlane Tipp: Auch wenn Ihnen wegen des Streiks des Flughafen Sicherheitspersonals keine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht, können Sie dennoch viele Ansprüche geltend machen. Eine Ersatzbeförderung (diese wird sicher erst einige Tage später stattfinden, bis alle Flüge wieder starten können und die Umbuchungen abgeflogen sind) muss Ihnen die Fluglinie auch bei außergewöhnlichen Umständen zur Verfügung stellen.
Wenn Sie sich entschlossen haben, nicht mehr zu fliegen, haben Sie das Recht auf Ticketkostenerstattung innerhalb von sieben Tagen.
Sitzen Sie am Urlaubsort fest, wegen eines Streik, so muss die Fluglinie im Rahmen der Unterstützungsleistung (Betreuungsleistung) die weiteren nötigen Hotelnächte zahlen, sowie angemessene Verpflegung, bis Sie nach Hause fliegen können. Wenn Sie keine Gutscheine erhalten, bewahren Sie alle Rechnungen gut auf und fordern Sie die Rückzahlung von der Fluglinie ein.