Personal Streik
Ihre Rechte
Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.
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Kein Kostenrisiko
Provision nur bei Erfolg – Keine Prozesskosten!
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Fluggastrechte Streik Entschädigung
Kurz vor dem Antritt der Reise erfahren Sie von einem bevorstehenden Streik. Fällt der Flug wirklich aus, soll man trotzdem zum Flughafen fahren, soll man selbst gleich einen anderen Flug buchen? Fragen über Fragen. Ein Streik kann die gesamte Reiseplanung durcheinanderbringen. Streiks sind im Flugbetrieb leider keine Seltenheit, Tarifkonflikte, Lohndumping und der harte Wettbewerb, nicht nur bei Billigfluglinien, lässt die Streiktage im Luftfahrtsektor immer stärker anwachsen. Selbst große Airlines wie British Airways, Lufthansa oder Austrian Airlines haben in letzter Zeit neben Germanwings, Ryanair, Lauda und Alitalia gestreikt. Hier erfahren Sie alles zum Thema Streik bei Flugreisen und wie Sie eine Entschädigung erhalten können.
Welche Fluggastrechte bei Streik
Neben dem Recht auf Beförderung, hat man ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden auch einen Anspruch auf die sogenannte Betreuungsleistung.
Information direkt von der Fluglinie verlangen
Sobald Sie Bedenken haben, dass ihr Flug wegen Streik nicht planmäßig stattfindet, sollten Sie sofort die Fluglinie kontaktieren und eine Bestätigung verlangen. Schließlich wurde der ursprünglich geplante Flug geändert und Sie müssen die Reise neu planen.
Ersatzflug bei Streik
Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Sollte der angebotenen neue Flug für Sie persönlich nicht in Frage kommen, können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.
Ticketkosten zurück bei Streik
Wird der Flug wegen Streik annulliert, kann man zwischen Ersatzbeförderung und Ticketkosten Rückerstattung wählen. Die Ticketkosten müssen innerhalb von 7 Tagen an den Passagier ohne Abzüge zurück gezahlt werden.
Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen.
Selbst neuen Flug bei Streik buchen
Wenn Sie sich selbst einen anderen Flug oder einen alternativen Transport (Bus, Bahn oder Mietwagen) organisieren, bleiben Sie vielleicht auf den Kosten (sowohl für den ursprünglichen Flug als auch für die Alternative) sitzen, wenn Ihr Flug dann doch planmäßig stattfindet. Stimmen Sie sich mit der Fluglinie ab – sie muss Ihnen einen alternativen Transport anbieten, oder die Ticketkosten zurückerstatten. Wenn die Fluglinie ausdrücklich bestätigt, dass Sie den neuen Flug selbst buchen sollen, lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Entschädigung bei Flugstreik
Auch bei einem Flugausfall wegen Streik kann ein Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung bestehen. Geregelt werden die Rechte von Flugpassagieren in der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Fluglinie muss allerdings nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, und die Airline von der Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden, und wird vom Gericht beurteilt. FairPlane übernimmt daher auch Fälle von Flugverspätung oder Flugausfall bei Streik an, die FairPlane Vertragsanwälte beurteilen den vorliegenden Sachverhalt und bringen auch Klage für Betroffene bei Gericht ein. Für Sie als Passagier besteht kein Kosten- oder Prozessrisiko, denn die FairPlane Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Wenn das Luftfahrtunternehmen wegen Streik nichts zahlen muss, zahlen Sie auch nichts.
Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung des Flugtickets
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Die Fluglinie muss dem Passagier so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.
Wenn Sie als Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, dann haben Sie das Recht auf Erstattung der Ticketkosten von der Fluglinie. Der Ticket Kostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurück gezahlt werden. Man kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder der Erstattung der bezahlten Tickets Kosten wählen.
Bis zu 600 €* Entschädigung mit FairPlane AT
Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision
Betreuungsleistung bei Streik
Wenn Sie am Flughafen lange auf den verzögerten Abflug wegen Streik warten müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluglinie, je nach Streckenlänge.
Flugstrecken bis
ab 2 Stunden Wartezeit
Flugstrecken mit mehr als
ab 3 Stunden Wartezeit
Flugstrecken mit mehr als
ab 4 Stunden Wartezeit
Diese Leistung besteht aus Essen, Trinken, Telefonaten, E-Mail-Möglichkeit oder auch Hotelübernachtungen. Die Fluggastrechteverordnung aus der EU bietet ein sehr hohes Schutzniveau für Fluggäste. Die Betreuungsleistungen müssen auch bei außergewöhnlichen Umständen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese Kosten können Sie direkt von der Fluglinie fordern.
Streik bei Zwischenlandung
Sollten Sie bei einer Zwischenlandung von einem Streik betroffen sein und am Flughafen stranden, haben Sie das Recht frühestmöglich zurück zu Ihrem Abflugort gebracht zu werden und eine Rückerstattung der Ticketkosten zu verlangen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flug Streik?
Wenn der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird,und alle anderen Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, kann dem Passagier eine Entschädigung nach EU-VO zustehen. Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass bei Flugverspätungen über drei Stunden, bei Flugausfällen und auch bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz.
(Kurzstrecke bis 1.500 km)
(Mittelstrecke bis 3.500 km)
(Langstrecke mehr als 3.500 km)
* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.
Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?
Streik wird in der Fluggastrechteverordnung als ein Beispiel für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes angeführt.
Ob der Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinie nach der EU-VO 261/2004 von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wichtig ist auch zu wissen, wer gestreikt hat: Die Piloten, das Kabinen- oder Bodenpersonal, oder gar Dritte, wie Fluglotsen, Sicherheitspersonal oder andere. Im November 2019 haben beim Lufthansa Streik die Lufthansa Flugbegleiter gestreikt. Hier kann beispielsweise Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut Verordnung dann vor, wenn das Luftfahrtunternehmen alle möglichen Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen hat, der Umstand nicht vorhersehbar war, und ein außerhalb des regulären Betriebs liegendes Ereignis darstellt.
Für Sie als Kunde und Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass es sich lohnen kann, den Fall bei FairPlane einzugeben. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Anspruch, das angerufene Gericht entscheidet dann.
Der EuGH hat erst im April 2018 zu den wilden Streiks von TUIfly das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung bejaht. Für Sie zahlt es sich jedenfalls aus Ihre Flugverspätung oder Annullierung wegen Streiks bei uns einzugeben, denn die FairPlane Provision zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.
FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid zum TUIfly-Urteil des EuGH:
„Die Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte für Verbraucher klar gestärkt und der leider oft gängigen Praxis der Fluglinien, nämlich sich reflexartig auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Einstufung eines Ereignisses als außergewöhnlicher Umstand bei dem TUIfly Streik eben nicht gegeben waren: die Risiken eines Streiks wegen Umstrukturierung sind als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft zu betrachten. Es wurde die Beherrschbarkeit des wilden Streiks bejaht, einerseits war er auf eine firmeninterne Restrukturierung zurückzuführen und schließlich wurde er durch eine Einigung von TUIfly mit dem Betriebsrat beendet.“