Frankreich Streik
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Frankreich Streik Aktuell
Die Streiks der letzten Monate haben für viel Turbulenzen an französischen Flughäfen gesorgt. Auch jetzt noch können Verspätungen oder Flugausfälle an französischen Flughäfen auftreten. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die Ihnen bei den Streiks 2022 weiterhelfen.
Fluggastrechte beim Frankreich Streik
Bei einem Flugausfall (Annullierung), Flugverspätung über drei Stunden oder Überbuchung haben Fluggäste Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung laut der EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und Wartezeit. Entscheidend ist die Flugdistanz zwischen den Reisezielen:
- Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
- Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
- Ab 3.501 Kilometern haben Reisende Anspruch auf bis zu 600 Euro(Flüge innerhalb der EU sind auf 400 Euro gedeckelt)
Die Fluglinie ist von Entschädigungszahlungen nur dann befreit, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen. Auch Streik zählt grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Umständen.
Jedoch ist es noch nicht europaweit geklärt, wann ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten ist. Ein Streik muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Anspruch auf Entschädigung besteht.
Entscheidend ist zu wissen, wer gestreikt hat. Denn es macht einen Unterschied, ob Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken oder Mitarbeiter von anderen Dienstleistern wie zum Beispiel Fluglotsen. Bei eigenen Mitarbeitern hat die Fluglinie die Möglichkeit, den Streik abzuwenden.
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut der Verordnung dann vor, wenn die Fluggesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, es sich um ein außerhalb des regulären Betrieb liegendes Ereignis handelt und der Umstand nicht vorhersehbar war. Die Frage ist, ob Frankreich alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden?
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Ersatzbeförderung beim Frankreich Streik
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Da bei dem Generalstreik in Frankreich vor allem die öffentlichen Verkehrsmittel lahmgelegt sind, kommt diese Beförderung im Moment in ganz Frankreich wohl eher nicht zur Anwendung. Auch Zugverbindungen von Deutschland und anderen Ländern nach Frankreich sind von den fast 90% der Ausfälle im Zugverkehr teilweise betroffen.
Betreuungsleistungen bei Wartezeit am Flughafen
Sie haben ab einer zweistündigen Verspätung einen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei Flugstrecken von mehr als 1.500 km erst ab drei Stunden Wartezeit. Ist die Flugstrecke mehr als 3.500 km, so muss Sie die Fluglinie erst an vier Stunden Wartezeit verpflegen. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese kosten könne Sie direkt von der Fluglinie fordern.
Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Fluglinie muss auch für die Übernachtungskosten der noch nicht beförderten Passagiere aufkommen. Die erwähnten Betreuungsleistungen müssen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden, somit ist gewährleistet, dass alle europäischen Fluggäste ausreichend während eines Streiks versorgt sind (EuGH – Donagh/Ryanair).
Tipp: Sollten Sie keinen Gutschein für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann bewahren Sie alle Belege für Ihre Ausgaben sorgfältig auf. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.
Ticketkosten zurück beim Frankreich Generalstreik
Wenn Sie als Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, oder der Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, dann haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten von der Fluglinie. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Man kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.