Ryanair Streik
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Ryanair Streik Aktuell
Wenn bei Fluglinien gestreikt wird, fällt sehr häufig der Name des Low Cost Carriers Ryanair. Ryanair Chef Michael 0´Leary betont immer wieder, dass er sich von Streiks nicht beeindrucken lässt. Bei den großen Streiks der Piloten im Jahr 2018 ließ der Ryanair Chef betroffenen Passagieren über die Medien ausrichten, dass bei Streik keine Entschädigung nach der EU-Verordnung zusteht. Streik heißt aber nicht automatisch, dass Passagiere keine Ausgleichszahlung erhalten. Neben vielen Pflichten, die die Fluglinie dennoch zu erfüllen hat, kann dem Fluggast auch eine Ausgleichsleistung, also eine finanzielle Entschädigung zustehen. Es gibt zahlreiche Fluggastrechte, auf die man als Passagier auch nicht verzichten sollte.
Fluggastrechte beim Ryanair Streik
Bei einem Flugausfall (Annullierung), Flugverspätung über drei Stunden oder Überbuchung haben Fluggäste Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung laut der EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und Wartezeit. Entscheidend ist die Flugdistanz zwischen den Reisezielen:
- Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
- Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
- Ab 3.501 Kilometern haben Reisende Anspruch auf bis zu 600 Euro(Flüge innerhalb der EU sind auf 400 Euro gedeckelt)
Die Fluglinie ist von Entschädigungszahlungen nur dann befreit, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen. Auch Streik zählt grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Umständen.
Jedoch ist es noch nicht europaweit geklärt, wann ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten ist. Ein Streik muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Anspruch auf Entschädigung besteht.
Entscheidend ist zu wissen, wer gestreikt hat. Denn es macht einen Unterschied, ob Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken oder Mitarbeiter von anderen Dienstleistern wie zum Beispiel Fluglotsen. Bei eigenen Mitarbeitern hat die Fluglinie die Möglichkeit, den Streik abzuwenden.
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut der Verordnung dann vor, wenn die Fluggesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, es sich um ein außerhalb des regulären Betrieb liegendes Ereignis handelt und der Umstand nicht vorhersehbar war. Die Frage ist, ob Ryanair alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden?
Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung des Flugtickets
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Die Fluglinie muss dem Passagier so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.
Wenn Sie als Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, dann haben Sie das Recht auf Erstattung der Ticketkosten von der Fluglinie. Der Ticket Kostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurück gezahlt werden. Man kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder der Erstattung der bezahlten Tickets Kosten wählen.
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Betreuungsleistungen beim Ryanair Streik
Ab einer zweistündigen Verspätung haben Passagiere Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von Ryanair. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei Flugstrecken von mehr als 1.500 km erst ab drei Stunden Wartezeit. Ist die Flugstrecke mehr als 3.500 km, so muss Sie die Fluglinie erst ab vier Stunden Wartezeit verpflegen. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese Ausgaben können Sie direkt von der Fluglinie fordern.
Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Fluglinie muss auch für die Übernachtungskosten der noch nicht beförderten Passagiere aufkommen. Die erwähnten Betreuungsleistungen müssen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden, somit ist gewährleistet, dass alle europäischen Fluggäste ausreichend während eines Streiks versorgt sind (EuGH – Donagh/Ryanair).
Was kann man beim Streik von Ryanair tun?
Man kann versuchen selbständig eine Beschwerde an Ryanair zu schreiben und eine Entschädigung zu verlangen. Da jedoch die Rechtslage noch nicht einheitlich geklärt ist, ist die Aussicht auf eine Entschädigungszahlung ohne Rechtsmittel gering. Oft bleibt nur der Weg zum Anwalt, was jedoch mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Für Sie als Kunde und Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass es sich lohnen kann, den Fall bei FairPlane einzugeben. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Anspruch, das angerufene Gericht entscheidet dann. Für Sie zahlt es sich jedenfalls aus Ihre Flugverspätung oder Annullierung wegen Streiks bei uns einzugeben, denn die FairPlane Provision zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.
Wichtig: Verzichten Sie nicht auf Ihre Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bei FairPlane haben Sie die Möglichkeit ohne Risiko Ihren Fall überprüfen zu lassen.
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